eletronische Vermögensauskunft

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Isa91
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#1

30.04.2013, 17:00

Hallo ihr Lieben,

das ist jetzt vllt eine gaaanz doofe Frage, ich muss sie aber leider dennoch stellen...

Durch die neue Reform kann die Vermögensauskunft an den Gläubiger nun auch elektronisch übermittelt werden. Meine Frage ist: Wie funktioniert das? In meine über welches Programm würde ich die Vermögensauskunft elektronisch erhalten?? Ich kann so überhaupt gar nix darüber im Internet finden...

Ich bin schon jetzt riesig auf eure Antworten gespannt....

Beste Grüße!
-dus-
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#2

30.04.2013, 17:29

Die GV übermitteln das Vermögensverzeichnis über das EGVP.

http://www.egvp.de" target="blank

Habe aber selbst bislang noch keins darüber bekommen.
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katuscha
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#3

02.05.2013, 08:33

man bekommt es aber auch wie gewohnt in Papierform
Isa91
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#4

02.05.2013, 08:46

Achso ok. EGVP haben wir hier. Dann muss ich das sicherlich vorher irgendwie einrichten, richtig?

Ich weiß, dass wir das in Papierform sonst bekommen würden, auf dem elektronischen Wege ist jedoch schneller da ;)
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#5

02.05.2013, 09:13

Du musst vor allem dem GVZ mitteilen, wie eure ID für EGVP ist, sonst kann er unter Umständen den Empfänger nicht ermitteln. Erhalten tut ihr das dann ähnlich einer Zahlungsnachricht vom Gericht.

Der elektronische Weg ist schneller, aber ob der GVZ den auch benutzt/nutzen kann, kannst Du nicht beeinflussen sondern nur darum bitten.
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#6

02.05.2013, 09:20

Ok, danke.

So viel wie ich auf einem Seminar mitbekommen habe ist, dass es von der Seite der Gerichtsvollzieher kein Problem darstellen sollte die Vermögensauskunft elektronisch zu übermitteln...
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