einstweilige Verfügung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kirschblüte
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#1

22.04.2013, 16:04

Hallo zusammen,

heute wurde unsere einstweilige Verfügung erlassen. Nach mündl. Verhandlung durch Urteil. Ich soll jetzt daraus vollstrecken. Normalerweise brauch ich ja, Titel Klausel Zustellung. Bei der einstweiligen Verfügung greift aber § 929, dass ich keine Klausel brauch. Gilt das auch, wenn durch Urteil entschieden worden ist? Also ich hab kein Urteil in der Hauptsache. Sondern Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Dankeschön
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