Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
marie
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#61

18.04.2013, 11:46

weneste hat geschrieben:
marie hat geschrieben:heute morgen habe ich mich so dermaßen über einen rpfl aufgeregt, dass ich mich deswegen hier angemeldet habe :evil: :

wir nutzen ra-micro und haben seit der reform schon mehrere pfüb bei gerichten ohne probleme erlassen bekommen.
nun wurde vom ersten rpfl abgelehnt mit der begründung, es wurde nicht der amtliche vordruck benutzt. die kästchengröße und die linienstärke wären nicht dieselben wie im vordruck und daher sei der antrag unzulässig. man könne ja nicht den ganzen text lesen und er kann nicht davon ausgehen, dass auch inhaltlich nichts verändert wurde.

ergebnis: antrag als unzulässig abgelehnt, 15 euro weg, können auch nicht geltend gemacht werden, da keine notwendigen kosten der ZV.

jemand eine idee? jemand einen ähnlichen fall gehabt? dienstaufsichtsbeschwerde? erinnerung?

danke für eure antworten!! :wink2

Hallo Marie,
wollte mal fragen, wie es weitergegangen ist. Hab am Freitag eine Zwischenverfügung von Mannheim bekommen wg. denselben Beanstandungen.
LG
nunja, es ist einfach nicht in worte zu fassen... gestern kam die antwort dieses *es gibt keinen ausdruck* ...rechtspflegers... *würg* : es läge keine anfechtbare entscheidung vor, weshalb die "erinnerung" nicht als solche zu betrachten sei, es wäre lediglich ein gerichtlicher hinweis gewesen. ich hab ehrlich gesagt, keine ahnung was wir jetzt machen werden/sollen/können. ich werde wohl meinen kollegen versuchen zu überreden eine dienstaufsichtsbeschwerde zu machen.

ra-micro hält sich bedeckt, würde aber das "problem" nach berlin weitergeben. :( super.

wie war's bei dir?
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GVCom
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#62

18.04.2013, 14:48

weneste hat geschrieben:Muss nochmal was fragen, sorry :pfeif
schreibt ihr irgendwo in den Pfüb rein, dass eine Vorpfändung läuft?
Absolut überflüssig, wenn nicht dazu geschrieben wird wann sie abläuft.......
Außerdem ist durch die Vorpfändung der Rang gesichert. Der PfÜB ist dann nicht mehr eilbedürftig... :oops:
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Pepples
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#63

18.04.2013, 15:27

marie hat geschrieben:
weneste hat geschrieben:
marie hat geschrieben:heute morgen habe ich mich so dermaßen über einen rpfl aufgeregt, dass ich mich deswegen hier angemeldet habe :evil: :

wir nutzen ra-micro und haben seit der reform schon mehrere pfüb bei gerichten ohne probleme erlassen bekommen.
nun wurde vom ersten rpfl abgelehnt mit der begründung, es wurde nicht der amtliche vordruck benutzt. die kästchengröße und die linienstärke wären nicht dieselben wie im vordruck und daher sei der antrag unzulässig. man könne ja nicht den ganzen text lesen und er kann nicht davon ausgehen, dass auch inhaltlich nichts verändert wurde.

ergebnis: antrag als unzulässig abgelehnt, 15 euro weg, können auch nicht geltend gemacht werden, da keine notwendigen kosten der ZV.

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danke für eure antworten!! :wink2

Hallo Marie,
wollte mal fragen, wie es weitergegangen ist. Hab am Freitag eine Zwischenverfügung von Mannheim bekommen wg. denselben Beanstandungen.
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wie war's bei dir?
Die DA wird Dich auch nicht weiterbringen. Entweder reichst Du jetzt ein neues Formular ein oder Du nimmst den Antrag nicht zurück, damit eine anfechtbare Entscheidung ergeht, die Du anfechten kannst. Dann bleibt abzuwarten, wie darüber entschieden wird. :ka
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#64

18.04.2013, 16:22

Da haben wir wohl Glück. Unser Programm füllt die Original PDF Formulare aus, so dass das bei uns nicht passieren kann... puh!
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Kirschblüte
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#65

19.04.2013, 08:04

Guten Morgen,

ich hab aktuell drei Probleme:

1. Ich muss zwei Ansprüche pfänden. Der erste soll zur Einziehung überwiesen werden, der zweite nicht. Wie handhabe ich das?

2. Ich soll eine Pfändung nach § 720a machen. Wo schreibt ihr das rein? Klar, ich lass die Überweisung weg. Aber muss ich das nicht als 720a Pfädung kennzeichnen?

3. Wie füllt ihr das Formular aus, wenn ich nur einen Überweisungsbeschluss wollt?

Vielen Dank für Eure Hilfe
marie
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#66

19.04.2013, 09:22

Pepples hat geschrieben:
marie hat geschrieben:
weneste hat geschrieben:
marie hat geschrieben:
Die DA wird Dich auch nicht weiterbringen. Entweder reichst Du jetzt ein neues Formular ein oder Du nimmst den Antrag nicht zurück, damit eine anfechtbare Entscheidung ergeht, die Du anfechten kannst. Dann bleibt abzuwarten, wie darüber entschieden wird. :ka
das problem ist, dass er geschrieben hat, dass wir nochmal neu einreichen sollen, sonst wird er nicht weiter bearbeitet...von daher.
wir haben jetzt gestern ein schreiben gemacht an die gerichtspräsidentin und die anwaltsvereine. ich hoffe der druck reicht. :( das ärgerlichste ist, dass unsere forderung dahin ist, weil die schuldnerin schon nicht mehr beim drittschuldner arbeitet. unglaublich...

tbc.

p.s. ich hab übrigens die formulare gecheckt. die stimmen bis ins detail inhaltlich überein... :motz
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Pepples
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#67

19.04.2013, 13:03

das problem ist, dass er geschrieben hat, dass wir nochmal neu einreichen sollen, sonst wird er nicht weiter bearbeitet
Das ist schön, dass er das schreibt, aber wenn ihr sagt: "Nö, wir reichen nichts ein und bitten um rechtsmittelfähige Entscheidung" dann muss er m.E. auch über den Antrag entscheiden. :wink:
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weneste
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#68

20.04.2013, 10:30

marie hat geschrieben:
weneste hat geschrieben:
marie hat geschrieben:heute morgen habe ich mich so dermaßen über einen rpfl aufgeregt, dass ich mich deswegen hier angemeldet habe :evil: :

wir nutzen ra-micro und haben seit der reform schon mehrere pfüb bei gerichten ohne probleme erlassen bekommen.
nun wurde vom ersten rpfl abgelehnt mit der begründung, es wurde nicht der amtliche vordruck benutzt. die kästchengröße und die linienstärke wären nicht dieselben wie im vordruck und daher sei der antrag unzulässig. man könne ja nicht den ganzen text lesen und er kann nicht davon ausgehen, dass auch inhaltlich nichts verändert wurde.

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nunja, es ist einfach nicht in worte zu fassen... gestern kam die antwort dieses *es gibt keinen ausdruck* ...rechtspflegers... *würg* : es läge keine anfechtbare entscheidung vor, weshalb die "erinnerung" nicht als solche zu betrachten sei, es wäre lediglich ein gerichtlicher hinweis gewesen. ich hab ehrlich gesagt, keine ahnung was wir jetzt machen werden/sollen/können. ich werde wohl meinen kollegen versuchen zu überreden eine dienstaufsichtsbeschwerde zu machen.

ra-micro hält sich bedeckt, würde aber das "problem" nach berlin weitergeben. :( super.

wie war's bei dir?

Ich hab nach langem Vergleichen festgestellt, dass das Formular vom Programm tatsächlich ganze 2cm kürzer ist als das vom BMJ ;-)
Lt. Anruf beim AG Mannheim wollen die die Anträge nicht in Farbe, also hab jetzt den Antrag in "richtiger" Größe nochmal eingereicht und mal schaun was passiert. Ich werde berichten.
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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#69

22.04.2013, 12:00

Auch ich habe jetzt den GV mit dem neuen ZV-Auftrag losgeschickt und er füllt in seinem Formular aus, dass der Pension erhält i.H. von 1000,00 € netto. Außerdem kritzelt er war von POst AG Hamburg hin. Ich habe weder Bankdaten noch Rentennummer. Was mache ich jetzt ? Für den PÜ brauche ich doch die Angaben ...
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Geniesserin
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#70

22.04.2013, 13:31

Wenn du das Geburtsdatum hast, ist das meist ausreichend. Aber bei 1.000 EUR netto ist derzeit wohl nix pfändbar, sollte man sich also überlegen.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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