Unterhaltspfändung Zusammenrechnung des Arbeitseinkommens

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carrymaus
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#1

18.04.2013, 11:28

Hallo liebe Leute,

ich brauche mal dringend Eure Hilfe.

Also wir haben einen Pfüb nach neuem Recht gemacht. Hat soweit geklappt. Ach so es geht um eine Unterhaltspfändung.

Jetzt haben wir aber nicht angekreuzt (auf Seite 8), dass die Arbeitseinkommen zusammenzurechnen sind (der Schuldner hat zwei einen Hauptjob und einen 400 Euro Job).

Und das Gericht hat auf Seite 9 auch den pfandfreien Betrag nicht aufgelistet. Also da ist quasi gar nichts eingetragen. Meine Chefin meint, dass die das trotzdem machen müssen, auch wenn die die Höhe des Einkommens nicht wissen.

Jetzt fragt sie, ob wir einen Antrag stellen können oder sowas.

Hat jemand irgendeine Idee?? Ich habe schon im Internet recherchiert. Finde aber nicht wirklich was.

Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen??

Vielen Dank im Voraus.

Gruß carrymaus
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Pepples
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#2

18.04.2013, 11:30

Habt ihr auch das richtige Formular genommen? Für Unterhaltspfändungen gibt es ein eigenes Formular.
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carrymaus
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#3

18.04.2013, 11:31

Jetzt habe ich etwas gefunden, also es mus eine Zusammenrechnung nach § 850e ZPO erfolgen.
carrymaus
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#4

18.04.2013, 11:38

Ich habe das Formular genommen wegen Unterhaltsforderungen. Nur wir haben da leider vergessen, dass anzukreuzen. Und das Gericht hat dann auch nichts geschrieben. Und meine Chefin meint, dass die das trotzdem hätten machen müssen.
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Pepples
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#5

18.04.2013, 12:10

Moment, langsam. :wink:

Wenn ihr das richtige Formular genommen hab, was Du ja sagst, und Arbeitseinkommen gepfändet habt, dann hätte das Gericht den pfandfreien Betrag festsetzen müssen, das ist richtig. Wenn da nichts steht, würde ich mal anrufen und fragen warum da nichts festgesetzt wurde.

Wenn ihr die Zusammenrechnung mit dem Nebenjob hättet haben wollen, dann hättet ihr das auf dem Formular ankreuzen müssen. Das müsste m.E. aber auch noch nachträglich gehen mit dem gleichen Formular, nur dann eben nur den Antrag 850e ZPO ankreuzen.
Aber auch das kannst Du dann sicher in eins bei Gericht klären. :wink:
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carrymaus
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#6

18.04.2013, 12:24

Okay vielen Dank. Ich werde es so mal probieren.
Mal sehen was die sagen.
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Geniesserin
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#7

18.04.2013, 13:27

Pepples hat geschrieben:Moment, langsam. :wink:

Wenn ihr das richtige Formular genommen hab, was Du ja sagst, und Arbeitseinkommen gepfändet habt, dann hätte das Gericht den pfandfreien Betrag festsetzen müssen, das ist richtig. Wenn da nichts steht, würde ich mal anrufen und fragen warum da nichts festgesetzt wurde.

Wenn ihr die Zusammenrechnung mit dem Nebenjob hättet haben wollen, dann hättet ihr das auf dem Formular ankreuzen müssen. Das müsste m.E. aber auch noch nachträglich gehen mit dem gleichen Formular, nur dann eben nur den Antrag 850e ZPO ankreuzen.
Aber auch das kannst Du dann sicher in eins bei Gericht klären. :wink:
Vielleicht wurde aber auch kein eindeutiger Antrag nach § 850d ZPO gestellt.
Im Rechtspflegerforum wird das gerade diskutiert, da in dem UnterhaltsPfÜb-Vordruck das nirgends eindeutig geschrieben ist, sind manche der Auffassung, der Antrag müsste explizit (z.B. auf Seite 1) gestellt werden.
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