Hat die ZV Aussicht auf Erfolg?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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caballito
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#1

16.04.2013, 11:40

Hallo!

Ja, da habe ich nun 3 Akten mit der im Betreff genannten Frage auf dem Tisch liegen und weiß leider nicht, was mein Chef nun von mir erwartet.

In der einen Akte, weiß man nicht, wo sich der Schuldner befindet, evtl JVA.
Der nächste hat eine EV beim Notar (2012) abgegeben, letzte Anfrage aus dem Schuldnerverzeichnis im Januar 2013 - also noch recht frisch; dort keine Eintragung.

Starte ich nun überall ne (neue) Schuldnerauskunft? Schreibe ich die Mandanten mit der letzten bekannten Adresse an (einer hat zB Ratenzahlung nach VB nicht eingehalten).

Ansonsten kann man den Erfolg einer ZV wohl nur herausfinden, wenn man dann mal vollstreckt?
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_shaunii_
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#2

16.04.2013, 11:43

Also da wo du nicht weißt wo sich der Schuldner momentan aufhält, kannst du ja auch ne EMA-Anfrage machen ;)
caballito
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#3

16.04.2013, 12:02

Na man könnte es auch erstmal mit der alten Adresse versuchen, ne? :wink:

Bringt mich nur beim Ursprungsproblem nicht weiter. Wie draf ich denn generell die Frage nach dem Erfolg einer ZV auffassen?
In dem einen Fall hier liegt doch auch eine relativ aktuelle Auskunft vor - also kann Einholung einer Auskunft doch auch nicht gemeint sein. :?
silvester
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#4

16.04.2013, 12:17

Wenn du nicht weißt, wo der Schuldner ist - EMA anfragen.

Bei den anderen: Antrag an GV auf Vermögensauskunft. (Mit einer an den Beginn der Amtshandlungen gestellten gütlichen Erledigung seid ihr einverstanden.)
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GVCom
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#5

16.04.2013, 12:22

caballito hat geschrieben: Der nächste hat eine EV beim Notar (2012) abgegeben, letzte Anfrage aus dem Schuldnerverzeichnis im Januar 2013 - also noch recht frisch; dort keine Eintragung.
Die Abgabe einer EV vor einem Notar entbindet den Schuldner nicht von der Verpflichtung zur Abgabe der EV oder Vermögensauskunft vor einem Gerichtsvollzieher. Auf jeden Fall Antrag auf Vermögensauskunft stellen
und die Einholung von Drittauskünften nach § 802l (Ziff.1+2) beantragen.
tiko73

#6

16.04.2013, 12:56

Ob die ZV Aussicht auf Erfolg hat, weiß man leider i.d.R. erst hinterher. Bei dem, der schon mal Raten gezahlt hat (oder hatte er die nur angeboten?) würde ich die Erfolgsaussichten vorsichtig etwas höher einstufen, da der ja wohl zumindest zahlungswillig ist/war.
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Majo
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#7

16.04.2013, 15:50

Habt ihr vom dem Ratenzahler noch eine Bankverbindung? Falls ja, evtl dorthin einen Pfüb schicken.
Ich würde eine Zahlungsaufforderung an die letzten bekannten Anschriften schicken, kommen diese nicht zurück, besteht die Chance, dass die Schuldner dort noch wohnen.
Falls was zurück kommt, direkt eine EMA machen, wenn neue Anschrift vorliegt, dann würde ich beim zuständigen Gericht nachfragen, ob noch eine alte EV von vor 2013 vorliegt. Wenn ja und diese nicht zu alt ist, würde ich das Vermögensverzeichnis anfordern. Außerdem beim Vollstreckungsportal nachschauen, ob ein Vermögensverzeichnis nach 2013 abgegeben wurde.
Gegebenenfalls kannst du auch noch die zuständigen GVZ nach den Schuldnern fragen, vielleicht sagen die dir auch schon, ob sie die Schuldner kennen und wie es bei denen ausschaut.
Viel Glück :wink2
caballito
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#8

17.04.2013, 08:47

Ok, danke schön! :wink1
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