ich habe hier schon so viel drüber gelesen und auch alles mögliche recherchiert und bin mir leider noch unsicher. Folgender Sachverhalt:
Unser Mandant ist Erbe von einem Grundstück mit seiner Schwester. Er will nicht ausziehen, hat sehr viele Schulden jetzt gemacht und die Schwester macht Zwangsversetigerungsantrag zur Aufhebung der Gemeinschaft. Versteigerungstermin schon am 3. Mai 2013
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Wir haben nunmehr einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen den Mandanten, weil der unsere RA-Kosten nicht zahlt. Wir wollen natürlich so schnell wie möglich an unser Geld und das einzige ist die Zwangsversteigerung. Wie gehe ich da vor? Sicherungshypothek habe ich schon gemerkt war falsch wg. Erbengemeinschaft. Nunmehr habe ich gelesen, dass ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bezüglich des angeblichen Miterbenanteils stellen muss. Wenn dann zugestellt wird, dann soll die Sache mit einem Antrag ins Grundbuch eingetragen werden.
Ist das so richtig? Die eine Rechtspflegerin, hörte sich sehr jung an, meinte, dass ich nochmals nachlesen sollte, dass das so ihrer Meinung nach nicht richtig wäre. Ich stutze jetzt, weil wir ja nun selber eine Forderung gegenüber den einen Erbanteiltsberechtigten haben und die Versteigerung ja nun bereits anberaumt wurde von der Schwester. Wir wollen gerne beitreten, das können wir ja aber nur mit einem dinglichen ANspruch. Ich bin echt überfragt, was wir machen sollen. Ich werde morgen zu Gericht fahren, um den PfüB einzureichen, bin mir aber nicht sicher, ob das richtig ist. Was sagt ihr?
Hoffentlich kennt sich jemand damit aus. Es geht hier echt um viel Geld. Und die Versteigerung ist ja schon bald. Ist es sinnvoll ein vorläufiges Zahlungsverbot gegen die Schwester auszusprechen oder bringt das nichts, weil die Versteigerung eh jetzt bald ist? Und welchen Vordruck nehme ich da? Ich muss ja die neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse nehmen oder? DAnn muss ich über "sonstiges" gehen?
Vielen Dank schon mal.....