Eilt! Pfändung in Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gem.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Powerblume
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#1

15.04.2013, 18:27

Hallo,

ich habe hier schon so viel drüber gelesen und auch alles mögliche recherchiert und bin mir leider noch unsicher. Folgender Sachverhalt:

Unser Mandant ist Erbe von einem Grundstück mit seiner Schwester. Er will nicht ausziehen, hat sehr viele Schulden jetzt gemacht und die Schwester macht Zwangsversetigerungsantrag zur Aufhebung der Gemeinschaft. Versteigerungstermin schon am 3. Mai 2013 :!:

Wir haben nunmehr einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen den Mandanten, weil der unsere RA-Kosten nicht zahlt. Wir wollen natürlich so schnell wie möglich an unser Geld und das einzige ist die Zwangsversteigerung. Wie gehe ich da vor? Sicherungshypothek habe ich schon gemerkt war falsch wg. Erbengemeinschaft. Nunmehr habe ich gelesen, dass ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bezüglich des angeblichen Miterbenanteils stellen muss. Wenn dann zugestellt wird, dann soll die Sache mit einem Antrag ins Grundbuch eingetragen werden.

Ist das so richtig? Die eine Rechtspflegerin, hörte sich sehr jung an, meinte, dass ich nochmals nachlesen sollte, dass das so ihrer Meinung nach nicht richtig wäre. Ich stutze jetzt, weil wir ja nun selber eine Forderung gegenüber den einen Erbanteiltsberechtigten haben und die Versteigerung ja nun bereits anberaumt wurde von der Schwester. Wir wollen gerne beitreten, das können wir ja aber nur mit einem dinglichen ANspruch. Ich bin echt überfragt, was wir machen sollen. Ich werde morgen zu Gericht fahren, um den PfüB einzureichen, bin mir aber nicht sicher, ob das richtig ist. Was sagt ihr?

Hoffentlich kennt sich jemand damit aus. Es geht hier echt um viel Geld. Und die Versteigerung ist ja schon bald. Ist es sinnvoll ein vorläufiges Zahlungsverbot gegen die Schwester auszusprechen oder bringt das nichts, weil die Versteigerung eh jetzt bald ist? Und welchen Vordruck nehme ich da? Ich muss ja die neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse nehmen oder? DAnn muss ich über "sonstiges" gehen?

Vielen Dank schon mal.....
Geiselmann
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#2

15.04.2013, 18:55

Hallo,

den Miterbenanteil pfänden und die Pfändung ins Grundbuch eintragen lassen ist schon mal gut.
Das muss vor dem Versteigerungstermin erfolgen und auch dem Vollstreckungsgericht förmlich angemeldet werden, § 9 ZVG.
Vor einem Beitritt aufgrund des PfüB bzgl. des Miterbenanteils ist erst mal zu klären wie hoch der festgesetzte Verkehrswert ist und wie hoch die eingetragenen Belastungen sind.
Bzgl. dem Termin vom 3. Mai 2013 könnt ihr sowieso die Frist gem. § 43 Abs. 2 ZVG nicht einhalten.

S. Geiselmann
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#3

16.04.2013, 07:42

Guten Morgen,

bezüglich des Verkehrswertes und Belastungen haben wir alles in der Akte vorliegen, da wir ja den Mandanten (Miteigentümer) vertreten haben. Das ist alles ok und der Wert ist hoch genug.

Wegen der Frist § 43 Abs. 2 ZVG bedeutet das, wenn ich das jetzt in die Wege leite, dass es sinnlos ist? Ich meine es könnte ja noch ein weiterer Termin entstehen durch Aufhebung oder Verschiebung oder ein zweiter Termin wird angesetzt. Hätte ich dann nicht gute Chancen? Sonst vielleicht einen anderen Hinweis bzw. Tipp wie ich weiter vorgehen könnte oder werde ich dann nichts im Versteigerungsverfahren? Oh meine Anwältin ist so sauer darüber :motz
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#4

16.04.2013, 08:46

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#5

16.04.2013, 09:09

So ich habe das geändert. Schön wenn es so ein wichtiges Thema ist und jetzt sowas kommt. Ich bin studierte Rechtsfachwirtin, habe aber leider nicht so viele Erfahrung in dem Zwangsversteigerungsverfahren, deswegen benötige ich die Antwort. Was jetzt ganz schön eng wird.
Jupp03/11

#6

16.04.2013, 09:17

Sieh zu, dass der PFÜB zum Gericht kommt und erlassen wird. Was Inhalt dieses PFÜB sein sollte, wird wohl bekannt sein. Ansonsten mal die Suchfunktion benutzen.
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#7

16.04.2013, 09:21

Powerblume hat geschrieben:So ich habe das geändert. Schön wenn es so ein wichtiges Thema ist und jetzt sowas kommt. Ich bin studierte Rechtsfachwirtin, habe aber leider nicht so viele Erfahrung in dem Zwangsversteigerungsverfahren, deswegen benötige ich die Antwort. Was jetzt ganz schön eng wird.
Erstmal hast Du ja schon eine Antwort bekommen, bevor der Hinweis hier rein kam und im Übrigen steht das in den Regeln. :roll: Jedes Thema ist dem Themenstarter hier wichtig und eilig und am besten gestern schon erledigt, drauf können wir leider keine Rücksicht nehmen.
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#8

16.04.2013, 10:10

Ja ich bin schon jahrelang hier und habe das ehrlich gesagt nicht gewusst. Sorry.

Mit dem PfüB was da rein soll schon klar. Aber ich muss ja das neue Formular nehmen. Ich bin da dann einfach auf sonstiges gegangen. Ich hoffe, dass das richtig ist. Hat da jemand Erfahrungen mit? :thx schon mal
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