Hallo!
Ich möchte eine "normale" Gehaltspfändung durchführen. Was muss ich bei dem neuen PfÜB Formular hierfür alles ankreuzen?
Ich hatte schon mal einen beantragt wegen einer Kontenpfändung, aber bisher hab ich vom Gericht noch keine Rückmeldung. Dauert das bei euch jetzt auch länger? Früher ging das irgendwie schneller.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Gehaltspfändung - Neues PfÜB Formular
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
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Hallo Themenstarter/in ![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist
).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
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"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
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Ich würde sagen, die wichtigsten Punkte zum Ankreuzen sind:
S. 4 A (an Arbeitgeber)
S. 8 Es wird angeordnet, dass der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnung....
S. 8 Zugleich wird dem Gläubiger....zur Einziehung überwiesen.
Den Rest entsprechend deinen Unterlagen/Voraussetzungen.
Gefühlt gegen die neuen Formulare jetzt eher schneller als langsamer. Bislang hatte ich mit knapp zwei Monaten Bearbeitungszeit nur einen Ausreißer darunter. Ist aber ein rein subjektiver Eindruck.
S. 4 A (an Arbeitgeber)
S. 8 Es wird angeordnet, dass der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnung....
S. 8 Zugleich wird dem Gläubiger....zur Einziehung überwiesen.
Den Rest entsprechend deinen Unterlagen/Voraussetzungen.
Gefühlt gegen die neuen Formulare jetzt eher schneller als langsamer. Bislang hatte ich mit knapp zwei Monaten Bearbeitungszeit nur einen Ausreißer darunter. Ist aber ein rein subjektiver Eindruck.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3579
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
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- Wohnort: Niederbayern
Ich finde auch, dass es jetzt schneller geht, hatte bisher nur einen Ausreißer mit 2 Monaten Bearbeitungszeit alle anderen waren schneller.
Das hängt davon ab, ob es mehrere Einkommen gibt, die du zusammenrechnen lassen möchtest. Wenn es nur ein Einkommen gibt, brauchst du also auch nix ankreuzen.