Betreuer lässt das Geld verschwinden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ReLo
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#11

17.04.2012, 18:25

Hallo Butschnik,

zu den Kontoauszügen selbst kann ich Dir leider nichts sagen, aber ich habe auch mal in dem Bereich gearbeitet und wir haben in solchen Fällen immer sofort schriftlich das Betreuungsgericht informiert und einen Betreuerwechsel angeregt und gern dem Betreuer auch mal mit einer Strafanzeige wg. Veruntreuung gedroht - wirkt gelegentlich Wunder, je nachdem, wie abgebrüht derjenige / diejenige ist. Beschwerden ans Betreuungsgericht sind vor allem dann wichtig, wenn Unregelmäßigkeiten bei Berufsbetreuuern vorkommen, denn sie sind ja auch noch für andere Menschen als Betreuer bestellt... Bekommt die Dame denn Taschengeld, so dass, wenn vielleicht ein wenig "was über" ist, der Betreuer zumindest kleine Beträge auf die Rückstände zahlen kann? Einfach so verrechnen geht ja nicht... Kommt man über eine Akteneinsicht beim Betreuungsgericht (falls sie zugelassen wird) ggf. an das Konto, auf das der Kaufpreis geflossen ist, wenn denn der Betreuer dem Gericht vielleicht einen Massebuchauszug des Notariats vorgelegt hat?
butschnik
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#12

24.10.2012, 13:48

Hallo,

falls es irgendjemanden interessiert, hier der Stand der Dinge: Ich habe dem Betreuungsgericht schriftlich meine Zweifel dargelegt und explizit gefragt, wo das Geld vom Hausverkauf geblieben ist. Das wurde dem Betreuer zur Kenntnis geschickt, er reagierte darauf mit einem Dreizeiler, dass "es hier wohl zu einem Forderungsausfall kommen wird". Ich habe daraufhin noch mal ans Betreuungsgericht geschrieben, dass meine Fragen (unter anderem die nach dem Geld) damit wieder nicht beantwortet sind und habe das Gericht ausdrücklich um HIlfe bei der Aufklärung gebeten. Das ging wieder nur zur Kenntnis an den Betreuer, der darauf gar nicht mehr reagierte. Telefonische Sachstandsanfrage beim Gericht: Akte ist weggelegt. Richterin sieht hier keinen Handlungsbedarf. :?:

Ich habe die Sache jetzt an einen Anwalt übergeben. Soll der sich damit rumärgern ich nicht mehr. Hab ja auch noch andere Fälle. Da ich aber noch andere Sachen habe, in denen Betreuer involviert sind, suche ich grad wie blöde ein Seminar zum Betreuungsrecht. Hat jemand ne Idee oder Empfehlung? Oder einen Buchtipp?

LG ausm Norden
ReLo
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#13

24.10.2012, 16:30

Oh man, das ist ja wirklich zu ärgerlich... aber über das Massebuch des Notariats dürfte sich ja klären lassen, wann wohin das Geld überwiesen wurde, ggf. könnte man ja auch das Sozialamt etwas "anspitzen" - wenn es um Einsparung von Sozialleistungen geht weil doch noch eigenes einzusetzendes Vermögen vorhanden ist, sind sie bestimmt auch fix dabei und treten dem Betreuer unangenehm auf die Füße.

Zum Abdecken des Differenzbetrages zwischen Heimkosten und Sozialleistung könnte auch eine Überprüfung (und ggf. höhere Einstufung) der Pflegestufe hilfreich sein - aber das wird ja sicher vor Ort in der Einrichtung sowieso immer mit im Blick behalten. Wurde eigentlich eine Rentenweiterleitung direkt an Euch eingerichtet?

Mit einem Seminar oder Buchtipp kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, ich habe zu den praktischen Sachen rund um die Betreuung viel aus längeren Gesprächen mit der PDL oder dem Sozialen Dienst gelernt. Manchmal gibt es hierzu auch Vortragsreihen in Krankenhäusern, aber ich glaube, das richtet sich dann eher an Interessierte, die Betreuer werden könnten oder überlegen sich als solcher bestellen zu lassen.

Viel Erfolg bei der Durchsetzung der Ansprüche!
renokraft35
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#14

30.10.2012, 10:55

Hallo, ja bekommt ihr nicht auch das Pflegegeld direkt, wenn ihr eine Einrichtung seid?

Wundert mich, dass ihr euch so vertrösten last und der Betreuer nie zurückschreibt, aber ihr nichts weiter unternehmt.

Am besten wäre es wohl, an den Kaufvertrag ranzukommen, wie viel da geflossen ist. Ob die alten Kontoauszüge viel bringen, weiß ich nicht, aber die muss er ja dem Gericht vorlegen.

Wie betreut er denn sonst die Dame? Besucht er sie überhaupt?

Viele Betreuer werden ja vom Gericht festgesetzt (sei es Anwälte oder so), die haben überhaupt kein Interesse an der Person an sich und normalerweise bringt eine Betreuung auch nicht so sehr viel Geld (es sei denn, man hat viele davon, dann könnte es sich lohnen).
butschnik
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#15

10.01.2013, 15:41

Hallo wieder mal,

hier die Antworten auch eure neuen Fragen:

Ja, wir haben die Rente zwischenzeitlich umleiten können. Denn nachdem das Haus verkauft wurde, wurde neuberechnet und 100% übernommen. Vorher hatte sie einen Eigenanteil zu leisten und um den geht es hier. Der Betreuer hatte immer zugesagt, alles nachzuzahlen, sobald der Erlös vom Hausverkauf da ist.

Wir lassen uns deshalb so lange vertrösten, weil wir die Bewohner nicht so einfach vor die Tür setzen können. Dafür wäre ein neuer Heimplatz notwendig. Wenn sich aber kein anderes Heim findet, dass einen alten, kranken und meist auch noch behinderten Menschen aufnimmt, siehts schlecht aus mit einer Kündigung des Heimplatzes.

Was den Kaufvertrag und das Massebuchs des Notars angeht - ja, würde ich auch gern alles mal sehen, weiß aber nicht, wie ich da ran kommen soll. Denn ich weiß über den Hausverkauf absolut keine Details, weil der Betreuer nicht antwortet und die Bewohnerin nicht mehr geistig orientiert ist. Also woher nehmen? :-(

Mein Anwalt, der die Sache jetzt hat, hakt übrigens grad beim Betreuungsgericht nach. Sobald es Neues gibt, lasse ich es euch wissen.
cointreau
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#16

12.04.2013, 14:41

Hallo Butschnik und Mitleser,

ich hoffe, ich habe nichts überlesen und schreibe jetzt irgendwas doppelt:

Ist überhaupt sicher, dass das Haus verkauft ist? Du hast doch einen Titel - schick eine Kopie an das zuständige Grundbuchbamt beim Amtsgericht (= Nachweis des berechtigten Interesses) und frag nach einer unbeglaubigten Kopie des Grundbuchauszuges. Die Adresse des Grundstücks könnte dem Heim ja bekannt sein, wenn die Betroffene vorher dort gelebt hat. Ansonsten gibt es meistens eine Eigentümer-Kartei, bei der man erfragen kann, ob für Person X Wohnungs- bzw. Grundstückseigentum in Stadt Y eingetragen ist oder war. Wenn du den Grundbuchauszug hast, kannst du ggf. über den neuen Eigentümer rausfinden, wohin er/sie gezahlt hat.

Die Rente hätte von Anfang an, also ab Bezug des Heimplatzes an euch umgeleitet werden müssen, da ist anscheinend was schiefgelaufen und auch dem Heim durchgegangen. Wenn dann Umleitung der Rente nach Berücksichtigung der Pflegeleistung immer noch eine Diff verblieben wäre, hätte Antrag auf PWG (z. T. auch bei Grundstückseigentum möglich, die Anträge können auch vom Heim unmittelbar gestellt werden) und Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten gestellt werden müssen. Ggf. hat auch da der Betreuer was verschwitzt.

Mich wundert allerdings wirklich, dass der Betreuer euch nicht antwortet. Das gehört sich einfach nicht. Wir antworten immer allen Gläubigern, auch wenn wir sie eine ganze Weile vertrösten müssen ...

Was mich auch wundert ist der Kommentar des Gerichts, "die Akte sei dort weggelegt". Das geschieht nur, wenn die Betreuung durch Ableben der Betroffenen oder durch Aufheben beendet wird.

Richtig ist jedenfalls, dass ein RA, der als Betreuer bestellt ist, (übrigens ist man immer, wenn man "Betreuer" ist, vom Gericht bestellt, ansonsten handelt man bestenfalls im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, die die/der Betroffene vorher erteilt hat) kontrolliert wird, entweder durchs Betreuungsgericht oder durch einen anderen RA/RAin als sog. "Kontrollbetreuer". "Beiseiteschaffen" ist da schon echt schwierig, auch wenn es wirklich solche Fälle gegeben hat (in Köln leider sogar einen echt monströsen).

Der Barbetrag, den der Sozialhilfeträger zahlt, ist nicht dazu gedacht, Schulden abzutragen, auch nicht in kleinen Beträgen. ...

Mich nervt es immer wieder, wenn gleich (damit meine ich nicht die Leute hier, sondern die unsägliche Berichterstattung in den Medien) rumgekräht wird, dass alle Betreuer Verbrecher sind, erst recht, wenn's Anwälte sind. Deshalb abschließend noch meine Bitte an euch: glaubt nicht den schXXX, der immer wieder im Fernsehen gebracht wird. Es gibt schwarze Schafe, ja. Aber das ist ein Bruchteil der Betreuer und Betreuerinnen ... :thx

Ich hoffe, ihr kommt weiter! Ich habe hier grade einen ähnlich gelagerten Fall, allerdings aus der umgekehrten Richtung. Leider sieht es bei uns nur der Sozialhilfeträger nicht ein, dass er eintrittspflichtig ist und wir haben deswegen Schulden beim Heim ... dabei ist es ne ganz einfache Rechenaufgabe ... *seufz*.

Alles Gute!
cointi
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butschnik
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#17

10.01.2014, 13:48

Falls es jemanden interessiert, ist hier mein Abschluss der Geschichte:

Mein RA bekam vom Betreuungsgericht lediglich den Hinweis, dass er zum Betreungsverfahren nicht auskunftsberechtigt sei. Wir als das Pflegeheim seien dies im Übrigen auch nicht. Man habe aber alle Unterlagen zu den Finanzen der Betreuten geprüft und konnte keine Unstimmigkeiten feststellen. Meine Nachfrage, wohin das Geld vom Hausverkauf geflossen ist (auf dem Kto. der Betreuten ist es nicht angekommen, das hatte ich ja bereits gepfändet): mir steht mir diese Auskunft nicht zu, weil ich Dritte bin.

Ich habe die Haftpflichtversicherung des Betreuers herausgefunden und dort einen Haftpflichtschaden angemeldet. Hauptgrund der Haftung: der Betreuer hatte es anfangs wiederholt versäumt, rechtzeitig die notwendigen Mittel und Zuschüsse zu beantragen. Wir hatten ihn seinerzeit immer wieder darauf hingewiesen, er meinte er kümmert sich. Hat er aber nicht, sodass wir irgendwann selbst alle Anträge gestellt haben.
Die Haftpflichtversicherung lehnt eine Regulierung ab, weil ich Dritte bin und nicht anspruchsberechtigt. Schadenersatz- bzw. Haftungsansprüche gg. den Betreuer kann nur die Betreute selbst stellen. Ach so... ähm... was? Die Betreute ist alt und mehrfach behindert; sie kann nicht sprechen, lesen oder schreiben. Deshalb hat sie einen Betreuer. Man erkennt das Dilemma, kann mir aber nicht weiterhelfen, weil es nunmal so ist. :twisted: Anruf beim Betreuungsgericht, was in derartigen Fällen unternommen werden kann: nichts. Ist so, wie es ist! :motz

Die Oma ist kürzlich verstorben. Beide Söhne haben die Erbschaft ausgeschlagen. Weil niemand ihre Sachen abgeholt hat, habe ich Kleidung und Möbel gespendet, die Briefmarkensammlung für 80 € bei ebay versteigert, die restlichen offenen 8 T€ ausgebucht :heul und die Akte weggelegt. Wenn jemand die Forderung bzw. den 2011er VB haben möchte, kann er sich gern bei mir melden :wut

Seitdem zweifele ich teils an mir (vielleicht bin ich zu doof für diesen Job) und teils an der Gerechtigkeit bzw. der Verwaltungspraxis in diesem Staat.

In diesem Sinne, einen schönen Tag noch (und überlegt es euch besser zweimal, bevor ihr euch ein Pflegeheim zulegt ;-) ...)
aculita
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#18

13.01.2014, 11:18

butschnik hat geschrieben: die Briefmarkensammlung für 80 € bei ebay versteigert,
Aus Erfahrung gesprochen: könnte sein, daß das - je nach Inhalt und Deiner Kenntnis - weit unter Wert war.
butschnik hat geschrieben: Seitdem zweifele ich teils an mir (vielleicht bin ich zu doof für diesen Job) und teils an der Gerechtigkeit bzw. der Verwaltungspraxis in diesem Staat.
Du bist nicht zu doof 41

Um ein Stoßgebet aus einem anderen Forum in leichter Abwandlung weiterzugeben:
Herr, bitte laß Verstand regnen
und nimm jenen,
die am und mit dem Gesetz arbeiten,
die Regenschirme weg!

Vielleicht hilft es...
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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