Hallo,
steh gerad total auf dem Schlauch.
Unser Gläubiger hat unfirmiert. In unserem bestehenden Titel heist es: Fa. Mustermann KG, zwischenzeitlich ist umfirmiert worden in Mustermann Verwaltungs-GmbH.
So nun habe ich einen Komb Auftrag erteilt und die jetzige Firmenbezeichnung gewählt. Der GV hat das natürlich moniert und die Sache nicht weiter bearbeitet und zurückgegeben.
Nun schlau wie ich war, habe ich mir einen HR-Auszug bestellt und das Ganze zu Gericht geschickt mit der Bitte, den Titel dahingehend zu berichtigen. Ja und nun, ganz so einfach, wie ich dachte ist das natürlich nicht. Der Rechtspfelger möchte den Nachweis durch öffentlich beglaubigte Urkunde. Was mach ich jetzt.
Titelberichtigung "Gläubiger hat unfirmiert"
Na ja, es ist keine reine Umfirmierung sondern eine Umwandlung. Was steht den genau im Registerauszug? Wird wohl eine formwechselnde Umwandlung gewesen sein. Hierbei ändert die Gesellschaft nur Ihre Rechtsform, nicht aber ihre Identität. Es liegt dann keine Rechtsnachfolge im Sinne von § 727 ZPO vor.
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- Forenfachkraft
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Im HR-Auszug steht:
a) Mustermann Verwaltungs GmbH
b)...
c) "Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin, Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in einer Kommanditgesellschaft, welche bisher als Mustermann KG ... mit Sitz in ... firmiert.
a) Mustermann Verwaltungs GmbH
b)...
c) "Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin, Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in einer Kommanditgesellschaft, welche bisher als Mustermann KG ... mit Sitz in ... firmiert.
Dann kann m. E. die GmbH nicht Rechtsnachfolgerin der KG sein.
Gibt es noch eine GmbH & Co. KG?
Gibt es noch eine GmbH & Co. KG?
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- Forenfachkraft
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Nein, nicht dass ich wüsste. Hier ist entweder von der KG oder der Verwaltungs-GmbH die Rede.
Aber aus Deinen mitgeteilten Informationen folgt doch, dass die GmbH Komplementärin einer KG ist, wobei es sich dann wohl um Deine Gläubiger-KG handelt.