Pfändung von Regelunterhalt

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Jappi
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#1

13.03.2013, 10:40

Hallo Leute,

habe ein großes Problem. Ich soll Regelunterhalt pfänden. Irgendwie bekomm ich das wohl mit der Umrechnung nicht hin, weil mir das Vollstreckungsgericht immer zurückschreibt. Könnt Ihr mir da vielleicht helfen? Das wäre total nett.

Es geht um ein Anerkenntnisurteil aus 2007. Darin heißt es: Unterhalt in HÖhe von 100 % des Regelbetrages gem. Regelbetragsverordnung, § 2, gem. der jeweiligen Altersstufe, unter Anrechnung eines Kindergeldbetrages gem. § 1612 Abs. 5 BGB, ab dem 01.04.2006 monatlich zu zahlen.
Das Kind ist im Septermber 2000 geboren.

Ich soll nun Unterhalt ab Oktober 2007 pfänden und habe einen Betrag von 226,00 € zu Grunde gelegt. Ab Oktober 2012 einen Betrag von 268,00 €.
Als Grundlage habe ich die Richtlinien des OLG Rostock genommen.

Kann mir vielleicht jemand sagen, ob die Beträge falsch sind und mir bei der Berechnung helfen. Ich komm nicht weiter.

Danke
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#2

13.03.2013, 13:01

Wieso hast Du denn ab Oktober erst mehr Unterhalt genommen? Da der Unterhalt im voraus zu zahlen ist, gilt die Erhöhung wegen Erreichen der 3. Altersstufe bereits ab September 2012.

Kann es sein, dass Du keine Umrechnung des Unterhaltes ab 2008 vorgenommen hast? Es gab da eine Änderung der Berechnung bei Unterhaltssätzen.
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