Einzahlung GKV nach Widerspruch Mahnbescheid

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau_Amsel
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#1

04.03.2013, 15:11

Hallo!

Ich habe folgendes Problem / folgende Frage:

Wir haben für unsere Mandantin Mitte Januar 2012 Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt. Seitdem hatte sich nichts mehr getan. Heute nun (nach über 1 Jahr :shock: ) erreicht uns ein Schreiben, dass nunmehr wohl die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht vorliegen. Also gehe ich davon aus, dass die Ggs. nunmehr wohl den weiteren GKV eingezahlt hat.

Nun wollte ich gern wissen ob jemanden etwas bekannt ist, ob für die Einzahlung des weiteren GKV eine Frist existiert oder ähnliches!?
Liebe Grüße,

Frau Amsel
blondi2007
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#2

04.03.2013, 15:20

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b" target="blank ... df6df3856a

Hilft das weiter? - Seite 6

BGH III ZB 76/07
Frau_Amsel
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#3

04.03.2013, 15:28

Danke, das ist schon sehr hilfreich!

Hast Du evlt. noch mehr zu dem Thema?
Liebe Grüße,

Frau Amsel
blondi2007
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#4

04.03.2013, 15:48

Gerade nicht zur Hand leider
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