Ja dann leistet die Sicherheit und aus ist mir der Vollstreckung.blondi2007 hat geschrieben:Achso, du meinst die Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung! Ja 120 % der Forderung!
Jetzt im Berufungsverfahren dürfte deren VZV nicht richtig sein?!
Wenn das Berufungsverfahren meinetwegen 2 Jahre dauert, können die so lange nicht das Konto dichtlassen?!
VZV
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Geht nicht, diese Summe ist recht hoch ^und leider nich bei MDT verfügbar.
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Können die den etwa das ganze Berufungsverfahren lang das Konto dicht lassen?
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Ja, die können im Prinzip sogar den Pfüb machen oder weitere Vollstreckungsmaßnahmen.
Wenn der Mdt die Sicherheit nicht leisten kann, muss er damit leben. Ich hätte ihm ja schon längst geraten, das Kreditinstitut zu wechseln.
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Liebe Pepples,
war schon kurz davor meinem Chef die Einstweilige Einstellung od Beschränkung der ZV vorzulegen
Schöne Woche
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