VZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
blondi2007
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#1

04.03.2013, 12:21

Hallo an alle :wink1

ich stehe - wie soll es anders sein - auf dem Schlauch!

Partei "Bekl." wird von Partei "Kl." verklagt.Es handelt sich um eine Zahlungsklage. Es ergeht ein Urteil zu Lasten der "Bekl.''
Kl. lässt bei Dritts. von Bekl das VZV zustellen - Konto dicht.

Bekl legt aber gegen das Urteil Berufung ein, so dass "Kl" keinen PfÜB erwirken und einreichen konnte.

Was muss der Anwalt der "Bekl" jetzt tun um das Konto wieder frei zu bekommen? Die Kl können ja theoretisch das Konto über Jahre dicht machen, in dem sie ständig ein VZV nach dem anderen hinterhersenden?!

Soweit ich weiß, passiert sowas nur Antrag.
Oder liege ich da ganz falsch :pfeif

Euch schonmal :thx
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Sabbi
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#2

04.03.2013, 12:27

Ich würde sagen, ihr müsst den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stellen.
blondi2007
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#3

04.03.2013, 12:29

nach § 719 ?
blondi2007
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#4

04.03.2013, 12:29

oder 775?
blondi2007
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#5

04.03.2013, 13:08

hat jemand vill. ein muster?
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Pepples
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#6

04.03.2013, 14:05

Ist das Urteil vorläufig vollstreckbar? Und wenn ja, mit oder ohne Sicherheitsleistung?
Auch um ein VZV zu erwirken braucht der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel.
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blondi2007
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#7

04.03.2013, 14:08

Das Urteil erging und war vorläufig vollstreckbar - daraufhin haben die das konto dicht gemacht.

Da gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde, wurde das Urteil nie rechtskräftig - daher haben die auch nie einen Überweisungsbeschluss erwirken können.

Weiterhin aber das Konto dicht"halten" können.
Was muss nun ans gericht? Das macht mein ich der/die Rechtspfleger/in?!
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#8

04.03.2013, 14:22

Wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ohne Einschränkung ist, bedarf es für die Vollstreckung keiner Rechtskraft. An der Vollstreckbarkeit ändert auch die Berufung nichts. :wink:
Sind denn nach dem ersten VZV weitere gefolgt und wann wurde das erste zugestellt?
Grundsätzlich kannst Du die vorläufige Einstellung der ZV mit oder ohne Sicherheitsleistung beantragen. Dafür gibt's es auch kein Muster, es kommt auf auf die individuellen Umstände an.
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#9

04.03.2013, 14:29

Achso, du meinst die Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung! Ja 120 % der Forderung!
Jetzt im Berufungsverfahren dürfte deren VZV nicht richtig sein?!

Wenn das Berufungsverfahren meinetwegen 2 Jahre dauert, können die so lange nicht das Konto dichtlassen?!
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#10

04.03.2013, 14:30

Das erste wurde kurz nach Urteilszustellung zugestellt. auch die anderen sind alle gefolgt, so dass die keinen Monat verpasst haben.
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