vorläufiges Zahlungsverbot - verschiedene Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#21

25.09.2007, 08:28

Eben. Der GV stellt auch das VZV zu.
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butterflybabe
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#22

25.09.2007, 08:31

Dem DS wird das vorläufige Zahlungsverbot auch per Post zugestellt. Der DS muss ja die Fragen noch nicht beantworten. Diese Pflicht besteht ja erst, wenn der Pfüb zugestellt wurde.

Das vorläufige Zahlungsverbot ist ja nur eine vorläufige Sicherung, die 1 Monat besteht.
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Pepsi
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#23

25.09.2007, 08:36

Kimmy, hast du schon n VZV gemacht? glaube mir, das wird nur per Post zugestellt, wenn du n VZV in München zustellen lassen willst, kannstes auch zum GVZ nach Hamburg geben, der übergibt es der Post und gut is.. es sei denn es ist eilig und es muss persönlich zugestellt werden, dann solltest du es natürlich zum örtlich zuständigen schicken

ansonsten erklärter der DS gegenüber dem GVZ GAR NICHTS, die DS Erklärung die du meinst übersendet er dem RA/Gläubiger

edit: stimmt beim VZV muss er gar keine DS Erklärung abgeben, kann aber
Zuletzt geändert von Pepsi am 25.09.2007, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.
Kimmy

#24

25.09.2007, 08:36

Warum sollte dann überhaupt dem GVZ überhaupt das VZV zur Zustellung übergeben werden? Der DS muss gegenüber dem GVZ die Fragen nach § 840 ZPO beantworten oder eben mitteilen, dass er dies in zwei Wochen macht. Gegenüber der Post geht das nicht.
GVZ stellt VZV DS zu und dann übergibt er es der Post zur Zustellung an Schuldner per PZU.
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butterflybabe
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#25

25.09.2007, 08:39

§ 840 ZPO gilt nur für einen Pfändungsbeschluss.

Der DS kann beim VZV die Erklärung bereits abgeben, muss aber nicht. Der Gläubiger hat bei einem VZV auch noch keinen Anspruch auf die Erklärung.

Die Erklärung des DS bei einem Pfüb gem. § 840 ZPO kann gegenüber einem GV abgegeben werden, muss aber nicht. In der Regel wird eine solche Erklärung auch erst etwas später direkt an den Gläubiger gesandt.
Der GV muss den DS auf die Fragen hinweisen, der DS muss diese aber nicht gegenüber dem GV erklären.
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#26

25.09.2007, 08:49

Kimmy, hat das wirklich schonmal ein DS gemacht, gegenüber dem GVZ die Erklärungen abgegeben? VZV werden nur zugestellt und beim PfÜB muss der DS das m.E. auch nicht sofort gegenüber dem GVZ machen, sondern kann es auch schriftlich machen

beim PfÜb mag es sein, dass die durch den örtlichen GVZ zugestellt werden, aber das können wir ja nicht "lenken", das schickt ja das Gericht zum GVZ
Kimmy

#27

25.09.2007, 09:30

hoppla, sorry, klar, 840 bei PfÜb, hab ich grade tatsächlich verwechselt.
Trotzdem stellt der GVZ das VZV zu. Zustellungskosten entstehen doch stets beim GVZ durch Zustellung des VZV...
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#28

25.09.2007, 09:43

Hallo,

ich muss gestehen, diesmal habt ihr mich zum stutzen gebracht. Musste doch glatt mal schauen, was in meinem VZV steht.

Also ich schreibe immer rein, dass die doch zur Vereinfachung und zur Kostensparung die Fragen beantworten sollen. Die Zustellung erfolgt allerdings bei mir auch nur per Post.

@ Pepsi: Muss die Pfändung nicht schon aus dem Grunde persönlich durch den GVZ zugestellt werden, damit der DS die Möglichkeit hat, die Fragen direkt zu beantworten !?
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als hundert Männer mit Kanonen.
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#29

25.09.2007, 10:19

Die Zustellkosten entstehen dadurch, dass der Gerichtsvollzieher immer Gebühren erheben kann für eine Zustellung, egal ob er es selber zur Post bringt oder persönlich zustellt. Hinzu kommen dann noch die AUslagen des GV, wie Wegegeld oder Postgebühren.
Gast

#30

30.09.2007, 18:14

Hallo Zusammen!

Also bei uns läuft das so,

vZV wird immer per Post zugestellt, aber es gibt Ausnahmen, z.b. wenn es extrem dringend ist, der GVZ kann dann persönlich am selbsen Tag noch zustellen, dafür auch die Gebühr für die Vorpfändung des GVZ. Ansonsten geht´s jedoch per Post.

Gruß
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