Hallo Zusammen!
Ich habe Probleme mit einer ZV-Sache, vielleicht kann mir jemand helfen.
In einem Arbeitsrechtsstreit wurde ein Vergleich geschlossen, volle Abrechnung bis zum Kündigungszeitpunkt und 1.000 € Abfindung brutto.
Jetzt will ich am Dienstag ein vZV losschicken und überleg schon die ganze Zeit, was ich vollstrecken soll! Brutto oder netto? Aber ich weiß ja nicht was 1.000 € brutto in netto sind! Beim Gehalt kann ich das an den Vormonaten sehen, aber bei der Abfindung??
Hat da jemand vielleicht Erfahrung, da wär ich sehr dankbar!
Gruß
Corinna
Brutto Abfindung pfänden?
Mach immer brutto bei sowas.
Schließlich steht auch das im Urteil drin...
Bei sowas muss man immer brutto pfänden.
Schließlich steht auch das im Urteil drin...
Bei sowas muss man immer brutto pfänden.
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Guten Abend, ich würde auch brutto pfaenden, ggfls. muss der Mandant sich dann selber darum kümmern, was er wie abfuehren muss. Wer kann Dir auch garantieren, dass der Gegner alles korrekt dahin abfuehrt, wohin er es abfuehren soll. Ich habe das jedenfalls immer so gemacht und auch so gesagt bekommen. Viel Erfolg!
Nicht der Mandant muss sich drum kümmern, was er abführen muss, sondern der ehemalige Arbeitgeber. Deshalb pfändet man ja auch brutto. Das erste in einer Brutto-Netto-Abrechnung ist schließlich der Bruttolohn... Weil der Arbeitnehmer eben nichts selbst abführt, pfändet man brutto und lässt den Arbeitgeber machen...
Es ist nicht an dem Mandanten, den Nettobetrag einer Abfindung zu berechnen??? Eher nicht. Dies ist Aufgabe des Arbeitgebers. Ebenso ist dieser verpflichtet, über die Abfindung ne Abrechnung zu erteilen. Im Urteil steht ferner ausdrücklich BRUTTO
Weißt du das regulär denn bei deiner Abrechnung??? Für sowas gibt es eben extra Abrechnungsprogramme. Dort trägt der Steuerberater den Bruttobetrag ein und die Abrechnung wird automatisch erstellt...