Mahnung vor Vollstreckung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau_Amsel
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#1

21.02.2013, 14:17

Hallöchen!

In folgendem bin ich gerade etwas verunsichert:

Ich habe einen Vollstreckbaren KFB erhalten und auf Wunsch unserer Mandantin 2 Monate mit der Vollstreckung gewartet. Nun habe ich diese eingeleitet und die Schuldner haben sich bei mir gemeldet, nach dem der GVZ dort aufgetaucht ist. Sie wollen die Forderung nun in Raten begleichen.

Nun haben diese mir geschrieben, dass die GVZ Kosten unsere Mandantin zu tragen hätte, da ich die Schuldner vor der Vollstreckung erst hätte 3 mal zur Zahlung auffordern müssen. Stimmt das? :shock:

Ich war immer der Auffassung, dass die Zustellung des KFB durch das Gericht als Zahlungsaufforderung reicht und ich nicht gezwungen bin, erst noch mal schriftlich aufzufordern bevor ich die Vollstreckung einleite... Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Brooke
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#2

21.02.2013, 14:20

ich denke es bedarf keiner Aufforderung - und schon gar nicht 3 Mal - welchen Ratgeber haben die denn gelesen ;-)
sansibar
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#3

21.02.2013, 14:21

Totaler Quatsch
Grüße - sansibar
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#4

21.02.2013, 14:33

Frau_Amsel hat geschrieben:Nun haben diese mir geschrieben, dass die GVZ Kosten unsere Mandantin zu tragen hätte, da ich die Schuldner vor der Vollstreckung erst hätte 3 mal zur Zahlung auffordern müssen. Stimmt das? :shock:
Klar, wir haben ja auch nix anderes zu tun. :vogel
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#5

21.02.2013, 14:34

Blödsinn! Anno Tobak haben manche Firmen eine 1., 2. und 3. Mahnung rausgeschickt, bevor es ernst wurde und die Sache an den Anwalt abgegeben wurde, manche machen das heute noch so. Seitdem hält sich hartnäckig das Gerücht der dreimaligen Mahnung.
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#6

21.02.2013, 14:46

Kam bestimmt bei Peter Zwegat oder so :lolaway
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#7

21.02.2013, 14:55

@Samsara :lolaway

Du musst die an gar nichts erinnern. Die werden ja schon vor Zustellung des KFB gewusst haben, dass die mal was zahlen müssen. Es schneit ja net von heut auf morgen vom Himmel, dass ne Forderung im Raum steht. Sag denen mal, dass die im Verzug waren und du net ihr Babysitter über de Finanzen bist. Ich musste mich wegen sowas mal am Telefon anbrüllen lassen. Wieso man denn bitte mir nix, dir nix den GV losschickt, ich hätte den ja vorher mal erinnern/anrufen können. :vogel
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#8

21.02.2013, 14:56

Anno Tobak haben manche Firmen eine 1., 2. und 3. Mahnung rausgeschickt
Machen wir nach wie vor.
Frau_Amsel
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#9

21.02.2013, 15:04

Gut, da bin ich ja beruhigt - hab schon an mir selbst gezweifelt... :thx

Wie heißt es so schön: Da hat wohl jemand "gefähliches Halbwissen" ... :D
Liebe Grüße,

Frau Amsel
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