Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Meggie
- Foren-Azubi(ene)
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- Registriert: 23.10.2007, 11:53
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
#1
20.02.2013, 16:26
Hallo
ich habe einen Haftbefehl und den Titel erhalten.
Welchen Vordruck nehme ich denn jetzt, damit der GV den Haftbefehl durchsetzt und was beantrage ich? Und wisst Ihr welche Kosten entstehen von seiten des Gerichtsvollziehers ?
Das ganze geht doch an das zuständige AG oder ?
Gruß
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Ernie
#2
20.02.2013, 16:38
Verhaftungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur "erzwungenen" Abnahme der eV!