Anträge bei Vergleichszustimmung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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arcangel71
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#1

13.02.2013, 17:06

Wir stimmen einem Vergleichsvorschlag der Gegenseite in einem arbeitsrechtlichen Verfahren zu.

Welche Anträge könnte/ sollte man bzgl. Zustellungsnachweis oder vollstreckbare Ausfertigung sofort stellen ?
Randfichte72
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#2

13.02.2013, 19:24

Die Zustellung erfolgt doch von RA zu RA bzw. direkt durch GVZ an den Gegner, wenn dieser keinen RA hat.
In der Klage müsste doch "standardmäßig" der § 331 ZPO-Antrag drin sein (...Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung).
Soll nach § 278 VI erlassen werden? Der wäre wichtig für den Anfall der TG.

Welche Anträge meinst Du noch?
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sunshine24
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#3

13.02.2013, 19:47

@Randfichte:

Deinen Beitrag versteh ich jetzt nicht so ganz. Der § 331 ZPO betrifft das Versäumnisurteil und nicht die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung.
Zudem handelt es sich hier um eine arbeitsrechtliche Sache, da brauchste § 331 ZPO gar nicht.

Zur Ausgangsfrage:
Wir stellen i. d. R. keine weiteren Anträge bei Vergleichszustimmung. Ich denke aber, dass es kein Problem darstellen würde, wenn ihr im Schriftsatz neben der Zustimmung zum Vergleich gleich die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung beantragt, sofern dieser zustande kommt.
Was die Zustellung des Vergleichs angeht, kannst du dich an dem ersten Satz von Randfichte orientieren.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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