Schuldner-Adresse unbekannt, Arbeitgeber aber bekannt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tinanchen88
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#1

12.02.2013, 15:15

Ich habe folgendes Problem,
wir haben einen VU und einen KFB erwirken können, allerdings nur durch öffentliche Zustellung.

Mehrere EMA-Anfragen haben ergeben, dass die bekannte Adresse des Schuldners die aktuelle sein soll, jedewede versuchte Zustellung kam aber von der Post mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln" zurück.

Wie der Zufall es nun so will, hat mir ein Bekannter erzählt, wo der Schuldner arbeitet.

Jetzt meine Frage, was mache ich am besten, um die Forderung vollstrecken zu können? PfÜb beim Arbeitgeber? ZV-Auftrag mit der Aufforderung, das GVZ die Adresse ermitteln soll, oder welche Vorschläge habt ihr?

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
tinanchen88
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#2

12.02.2013, 15:17

Kann ich evtl. auch den Arbeitgeber anschreiben mit der Bitte um Auskunft über die aktuelle Anschrift? :?:
mrsgoalkeeper
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#3

12.02.2013, 15:29

Pfüb mit Herausgabe der Gehaltsabrechnungen. Dann siehst Du die Adresse :mrgreen:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Pitt
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#4

12.02.2013, 15:39

:zustimm
Für die Wirksamkeit des PfÜB ist die Zustellung an den Schuldner nicht zwingend erforderlich.
tiko73

#5

12.02.2013, 20:00

tinanchen88 hat geschrieben:Kann ich evtl. auch den Arbeitgeber anschreiben mit der Bitte um Auskunft über die aktuelle Anschrift? :?:
Die wirst du (sehr wahrscheinlich) im Hinblick auf den Datenschutz nicht so einfach bekommen.

Ansonsten :zustimm meinen Vorrednern :-)
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#6

12.02.2013, 20:04

Also erstmal Pfüb raus, Zustellung an den Schuldner ist für die Wirksamkeit nicht zwingend erforderlich. Wie von mrsgoalkeeper vorgeschlagen, die Gehaltsabrechnungen mit pfänden.
Noch ein bisschen Zeit verstreichen lassen, dann nochmal bei EMA nachfragen, umgemeldet?
Vielleicht könntest Du auch das Einwohnermeldeamt informieren, dass ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt.
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#7

13.02.2013, 08:29

Ich habe beim Arbeitgeber auch schonmal angerufen und nach dem Schuldner gefragt...aber dort sagte man mir, dass man mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben kann.
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#8

13.02.2013, 08:58

mrsgoalkeeper hat geschrieben:Pfüb mit Herausgabe der Gehaltsabrechnungen. Dann siehst Du die Adresse :mrgreen:
PfÜb ja, die Gehaltsabrechnungen bekommt man aber nur vom Schuldner. Da müsste man den GVZ wohl an die Arbeitsstelle schicken. Könnte dem Arbeitnehmer peinlich sein.
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tinanchen88
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#9

20.02.2013, 11:52

Könnte ich dem Schuldner unser VU auch per E-Mail wirksam zustellen? Die habe ich nämlich...und bei stayfriends ist er auch aktiv.
Pitt
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#10

20.02.2013, 12:28

Nein.
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