Auswertung Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#1

04.02.2013, 12:53

Hey, mir liegt jetzt die erste Vermögensauskunft vor. Etwas unübersichtlich, aber ok. Hätte hierzu ein paar Fragen.

Zum einen haben wir den GVZ beauftragt, die Vermögensauskunft des Schuldners abzunehmen. Wir haben Anschrift x angegeben. Im Vermögensverzeichnis steht jetzt Anschrift y. Bei der Anschrift x befindet sich auch die Anschrift seiner Arbeitgeberin - mit der er anscheinend 2 Kinder (2001 und 2004 geboren) hat (gleicher Nachname und kein gebräuchiger Nachname). Die Kinder wohnen bei der Kindsmutter und er bezahlt monatlich mindestens 100 EUR an Unterhalt.

Dann bezieht er Hartz IV und Kosten der Unterkunft - angegeben hat er dann 374,00 EUR monatlich (wo ja sicherlich die Kosten der Unterkunft fehlen).
Dann hat er ein P-Konto und eine geleistete Kaution von 300 EUR (wo er den Vermieter nicht angegeben hat).

Ist alles etwas komisch.

Ich könnte hier jetzt die Ergänzung der Vermögensauskunft sicherlich bezüglich des Vermieters und der Kosten der Unterkunft. Sinnvoll erachte ich dies jedoch nicht bzw. eine weitere Vollstreckung gegen den Schuldner erachte ich auch nicht für sinnvoll. Ich würde die Akte daher eher auf Wiedervorlage in 2 Jahren legen.

Was ist eure Meinung?
OGVrolandhh
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 24.01.2013, 10:29
Beruf: RA-Fachangestellte

#2

04.02.2013, 14:04

Zustimmung, da ist nichts zu machen. Kostet nur unnötig. :wink2
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#3

04.02.2013, 14:06

Dankeschön. :-)
tiko73

#4

04.02.2013, 14:44

Kleiner Tipp: Ich machs mittlerweile so, dass ich den Schuldnern 1/2jährlich dann ne Vollstreckungsandrohung schicke.
Zum einen hab ich so schon einige Schuldner zu Zahlungen bewegen können (z.T. wenigstens Raten) und zum anderen bleibt man adresstechnisch besser auf dem Laufenden :-)
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#5

04.02.2013, 14:46

Das ist eine gute Idee!! Am besten kurzm vorm Geburtstag und was ich auch viel mache, kurz vor Weihnachten (ist zwar irgendwie gemein), aber viele Schuldner haben sich da schon gemeldet.
tiko73

#6

04.02.2013, 14:50

Ja, manchmal hilft es einfach, genügend zu nerven. Dann zahlen die, nur um endlich Ruhe zu haben :mrgreen:
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#7

04.02.2013, 14:51

Mir reichen ja auch schon 10 EUR im Monat. Der Wille zählt. :pfeif
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#8

22.02.2013, 15:12

Hätte hierzu noch eine Frage...bzw. hat mich der Mandant das letztens gefragt und ich war etwas überfragt. Kann ich hier eigentlich auch einen Insolvenzantrag stellen? Wie sieht so ein Fremdantrag aus?
joggellive
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 276
Registriert: 15.02.2011, 22:47
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Erfurt

#9

22.02.2013, 15:58

Also hier kann ich dir nur aus meienr Erfahrung sprechen. LASS DIE FINGER WEG !!!!.
Wir haben für einen Schuldner Inso Antrag gestellt. Vorteil, eine Restschuldbefreiung ist im Fremdantrag nicht vorgesehen. Wenn der Schu diese möchte, muss er selber einen Eigenantrag stellen. Schuldner hat dies nicht gemacht. Im nachhinein haben ich auch begriffen warum. Unserer Schuldner , kannte sich im Insorecht aus und hat das Verfahren seinen Lauf, gelassen.

Antrag wurde also gestellt, Insoverwalter bestimmt. Masse war plötzlich keine mehr da obwohl wir wussten , das welche vorhanden war.
Schuldner hat nicht mitgearbeitet. Verfahren wurde eingestellt, mangels Masse und wegen unkooperativen Verhaltens , des Schuldners. Ende vom Lied wir durften die ganzen Gerichtskosten zahlen, gewonnen haben wir nix.
Antworten