Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Baffi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 119
- Registriert: 09.06.2009, 08:24
- Beruf: Sekretärin
- Wohnort: Dresden
#1
22.01.2013, 14:41
Liebe Mitstreiter,
ich hab in meinen Inkassosachen eine Firma mit Inhaberwechsel.
Weiß jemand was ich bei der Titelumschreibung vorlegen muss, ob Kopien der Nachweise reichen und wie das Ganze überhaupt von statten geht?
Vielleicht hatte jemand schon mal so ne Sache.
LG Baffi
-
Melle
- Forenfachkraft
- Beiträge: 184
- Registriert: 14.07.2010, 15:50
- Wohnort: NRW, Münsterland
#2
22.01.2013, 15:04
Ist es eine Einzelfirma?
-
Baffi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 119
- Registriert: 09.06.2009, 08:24
- Beruf: Sekretärin
- Wohnort: Dresden
#3
22.01.2013, 15:08
ja. Bin jetztauf § 727 ZPO gestoßen. Is das richtig?