Titelumschreibung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Baffi
Forenfachkraft
Beiträge: 119
Registriert: 09.06.2009, 08:24
Beruf: Sekretärin
Wohnort: Dresden

#1

22.01.2013, 14:41

Liebe Mitstreiter,

ich hab in meinen Inkassosachen eine Firma mit Inhaberwechsel.

Weiß jemand was ich bei der Titelumschreibung vorlegen muss, ob Kopien der Nachweise reichen und wie das Ganze überhaupt von statten geht?

Vielleicht hatte jemand schon mal so ne Sache.

LG Baffi
Melle
Forenfachkraft
Beiträge: 184
Registriert: 14.07.2010, 15:50
Wohnort: NRW, Münsterland

#2

22.01.2013, 15:04

Ist es eine Einzelfirma?
Baffi
Forenfachkraft
Beiträge: 119
Registriert: 09.06.2009, 08:24
Beruf: Sekretärin
Wohnort: Dresden

#3

22.01.2013, 15:08

ja. Bin jetztauf § 727 ZPO gestoßen. Is das richtig?
Antworten