Schuldnerin hat bereits Vermögensauskunft abgegeben
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Hallo...mir kann bestimmt jemand helfen. Habe GV beauftragt, eine Vermögensauskunft abzunehmen. Habe vergessen zu beantragen, dass er mir auch eine Abschrift der Vermögensauskunft übersendet, wenn diese bereits abgegeben wurden (hier: 13.04.2011). GV hat mir nun Titel wieder zurückgeschickt und keine Vermögensauskunft. Nun meine Frage...muss ich mich wieder an den GV wenden, um eine Abschrift zu bekommen oder an das AG, bei dem damals die SChuldnerin die eV abgegeben hat oder an das zentralen Vollstreckungsgericht?
- Mietzemau
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Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
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de heilige Glaskugel......*oooohm*
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meinst jetzt mir grommelie? aber eben war noch ken post ....
@Strauchi: es werden nur Vermögensauskünfte im zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt, welche ab Jan. 2013 erwirkt werden. Das heißt wir haben noch eine ganze Weile parallel zu verfahren...juhuu
@Strauchi: es werden nur Vermögensauskünfte im zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt, welche ab Jan. 2013 erwirkt werden. Das heißt wir haben noch eine ganze Weile parallel zu verfahren...juhuu
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....nene...net des det doch noch nen Blödkopptach wird...et is doch Dienstag.
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