Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lämmchen
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#361

16.01.2013, 12:11

Dany1981 hat geschrieben:Toll und warum verweist mich die Tante dann auf dieses Portal? :motz
Vielleicht, weil das inzwischen bekannt sein sollte, dass da noch nichts drin stehen kann oder aber weil der Ton nicht angemessen war... :roll:
Liebe Grüße

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Dany1981
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#362

16.01.2013, 12:14

Nee, meine Laune hat sich erst jetzt verschlechtert :D

Ich habe letztes Jahr eine Anfrage beim Schuldnerverzeichnis gemacht und das Vermögensverzeichnis angefordert. Dann kommt im Januar zurück, dass der e. V. geleistet hat, nennt mir das AZ und verweist mich übrigens an das Verwaltungsportal. Na ja, habs dann ja doch gefunden.

Aber wenn ich das anfordere und es ist vom letzten Jahr, und die Dame vom Gericht sollte es ja wohl besser wissen, dann kann die uns doch sowas ned schreiben. Ich hab bis vor kurzem mit ZV ned viel am Hut gehabt. Ich hab zwar mitbekommen, dass es das online geben wird, aber genaueres wusste ich auch nicht bis jetzt.
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#363

16.01.2013, 12:24

Hast Du der Tante gesagt, dass es um alte EV´s geht?
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Dany1981
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#364

16.01.2013, 12:27

Ich habe halt um Auskunft gebeten und wenn der Schuldner die e. V. geleistet hat, dann habe ich gleichzeitig um Übersendung gebeten. Dann kam unser Schreiben mit Stempel und Vermerk zurück. Is das dann ned klar, was ich will? In der Vergangenheit hat das doch auch geklappt. Ich mein wenn ich Mitte Dezember danach frage, dann will ich doch die alte e. V. Ich Blick da nimmer durch. :(
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#365

16.01.2013, 12:31

Mein Gott, bei Gericht arbeiten doch auch nur Menschen, denen mal ein Fehler passieren kann. Klar ist das erstmal ärgerlich, wenn man dann nochmal schreiben muss, aber sowas passiert halt und ist ja nun echt kein Beinbruch...
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#366

16.01.2013, 12:33

Mit der Reform werden alle anfangs Probleme haben. Da ist halt einfach ein bisschen Nachsicht erforderlich.
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#367

16.01.2013, 12:33

Wo hast du angefragt? Wurde ein Titel beigefügt? Und was ist das Verwaltungsportal? :kopfkratz
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#368

16.01.2013, 16:44

Ich weiß nicht, ob das schon jemand gefragt hat. Aber weiß jemand von euch, was für Auslagen auf uns zukommen für die Schuldnverzeichnisanfrage?

Auf der I-Netseite Vollstreckungsportal steht, dass es kostenpflichtig abgefragt werden kann, aber nirgendwo was es kostet. Hat jemand eine Ahnung?
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#369

16.01.2013, 16:48

Guck mal in meinen Link in #357. Da steht was von 4,50 €. Geniesserin hatte das vor mir auch geschrieben :)
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#370

16.01.2013, 16:49

Unbestätigten Gerüchte zufolge, soll jede Anfrage (auch mit negativer Auskunft) derzeit 4,50 € kosten.
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