Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepsi
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#341

10.01.2013, 20:51

schlage vor zum RA-Micro Problem gehts hier weiter: RA-Micro Version 1.1.2013 (13001.01)
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Soenny
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#342

10.01.2013, 20:53

Und ich meine, daß es zu Problemen ZV-RAM hier weiter geht

ZV ab 2013 mir RA Micro

weil dein Link eher zu dem normalen Updatewahnsinn führt ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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harmony
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#343

14.01.2013, 17:37

Hallo,

ich habe alle Beiträge seit ein paar Tagen mit großem Interesse verfolgt. Und ein Großteil meiner Fragen sind auch schon beantwortet, aber mir ist immer noch etwas unklar.

Seit dem 01.01.13 kann ich den Gerichtsvollzieher beauftragen, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen ohne eine vorherige erfolglose Pfändung.
Muss ich diesen Antrag irgendwie besonders begründen oder kann ich ihn einfach formlos stellen????

Wir sind nur eine sehr kleine Kanzlei und arbeiten ausschließlich mit Microsoft Office (also ganz ohne Anwaltssoftware), so dass ich mir alle Texte selbst erstellen muss. Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Lieben Dank im Voraus :D
ilo
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#344

15.01.2013, 06:53

@harmony: guck mal diese Seite durch: http://www.kanzleirechner.de/service/de ... eckung.htm" target="blank
Da findest du unten auch Links zu Formularen und bei der Überschrift "Zeitplan" unter "Voraussichtlich 01.07." auch einen Link zu einem Formularvorschlag der Gerichtsvollzieher für Vollstreckungsaufträge, den man auch jetzt schon verwenden kann - er ist halt nur noch nicht vorgeschrieben. Dann musst du dir nicht alles selbst ausdenken.
Schönen Tag, Ilona
katinka1
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#345

15.01.2013, 08:54

Wir versuchen auf jeden Fall, zunächst die neue Anschrift des Schuldners selbst zu ermitteln und haben die entsprechende Textstelle im VA erstmal gestrichen. Wir sind ja günstiger als der GVZ.
harmony
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#346

15.01.2013, 09:37

:thx Euch

Ich werde mich da mal durchkämpfen und schauen wie weit ich komme :smile:

Wie werdet Ihr es bei Euch machen? Werdet Ihr zuerst den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragen oder wie üblich erst nach erfolgloser Sachpfändung?

LG Anja
Bina87
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#347

15.01.2013, 11:43

Hallo,

ich habe da nochmal ne Frage zu der EMA. In dem Seminar in dem ich war hieß es, dass der GVZ immer zuerst eine EMA einholen muss und erst dann bei den Trägern der Rentenversicherung bzw. Kraftfahrtbundesamt nach aktuellen Adressen recherchieren darf. Nun hab ich hier gelesen, dass man diese auch selbst einholen kann, was ja wesentlich kostengünstiger wäre???? Ich bin etwas verwirrt!!

LG Sabrina
142
Ernie

#348

15.01.2013, 11:50

Wie zuvor kannst Du natürlich selbst die Anschriftenrecherche vornehmen. Dies ist sicherlich kostengünstiger als über den Gerichtsvollzieher, der hierfür Gebühren (10,-?) und die EWA-Kosten abrechnen wird.

Allerdings scheint es bei ausländischen Schuldnern angebracht, da in der Vergangenheit Auskunft aus dem Ausländerzentralregister schwer zu bekommen war...
Bina87
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#349

15.01.2013, 11:52

:thx
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rena
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#350

15.01.2013, 13:32

Welche Kosten werden beim GVZ denn für eine gütliche Erledigung ausgelöst??
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