Irgendwie verstehe ich nicht wie das Gericht es auseinanderhalten soll, wenn ich da mehrere Drittschuldner eintrage? Gibt es bei mehreren Drittschuldnern tatsächlich ein Zusatzblatt 3a? und wenn ja wo bekommt ich dass den her?
Und dann noch was wir sind hier uns auch nicht einig darüber was man auf der ersten Seite Bei --- Schuldtitel (das ist klar) und ______ Vollstreckungsunterlagen (meinen die die anzahl der Blätter/bzw. Nachweise die man beifügt über bisher verauslagte Kosten und Gebühren?
viele Grüße
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