Fragenkatalog Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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FallenAngel
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#1

09.01.2013, 15:54

Hallo alle miteinander.

Da ich gerade zwecks Zwangsvollstreckungsreform an einem neuen ZV-Auftrag arbeite hab ich mir gedacht, dass ich direkt einen Fragenkatalog beifüge.

Was habt ihr für Erfahrungen damit gemacht und welche Fragen schreibt ihr ergänzend zum Auftrag noch dabei? Was ist besonders hilfreich, was besonders erfolgreich? Oder lohnt sich der ganze Zauber gar nicht?

liebe Grüße
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Pepples
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#2

09.01.2013, 15:59

Du meinst jetzt Zusatzfragen zur VA? Lohnt sich meist nicht, da sie großteils nicht beachtet werden.. :wink: Dann lieber konkret nachfragen, wenn das VA vorliegt.
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FallenAngel
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#3

09.01.2013, 16:03

Pepples hat geschrieben:Du meinst jetzt Zusatzfragen zur VA? Lohnt sich meist nicht, da sie großteils nicht beachtet werden.. :wink: Dann lieber konkret nachfragen, wenn das VA vorliegt.
ja genau die meinte ich.

Auch nicht, wenn ich sie als Anlage beifüge und nicht mit in den Text schreibe? Dachte jetzt im Rahmen der Reformierung tut sich da vielleicht mal was. Haben das bisher auch nie gemacht.
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SteffiK.
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#4

09.01.2013, 16:23

Also unsere GV´s vor Ort lassen die Fragen von den Schuldnern beantworten. Ich habe die Fragen bisher immer im Text eingebaut, habe mir aber vorgenommen, in Zukunft die Fragen als Anlage beizufügen. Dann ist es für alle Beteiligten einfacher.

Die Fragen sind bei uns von Fall zu Fall unterschiedlich.
Die Frage nach landwirtschaftlichen Prämien (Milchgeld usw.) ist z.B. nur sinnvoll, wenn der Schuldner einen landwirtschaftlichen Betrieb hat.
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...

:schulz
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oliverlpz

#5

16.01.2013, 18:39

Es stellt sich aber die Frage, welche Fragen nunmehr seit dem 1.1.2013 zulässig sind?
Ideen...?
Pitt
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#6

17.01.2013, 07:46

Aufgrund der Reform hat sich m. E. bezüglich der möglichen Zusatzfragen keine Änderung ergeben. Die bisherigen Zusatzfragen behalten ihre Gültigkeit und alles was unter Ausforschungsfragen fällt, bleibt verboten. Muster-Fragenkataloge müssten sich durch die Suchfunktion finden lassen.
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