Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
- Majo
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Hm, überlege grade, ob ich einen recht einfachen ZV-Auftrag (in eigener Sache) noch schnell dieses Jahr machen sollte oder mir die Akte um Üben bis nächsten Dienstag aufheb. Die Forderung ist nicht so hoch und in eigener Sache ist es ned soooo schlimm, wenn da was schief geht...
- doxy123
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Alles klar, irgendwie habe ich gedacht, ich müsste da etwas ankreuzen. Ich habe das jetzt einfach offen gelassen. Der Schuldner war eine Ltd. Da gibts ja keine mehrere Einkommen.
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.
[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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Wir haben grad ein LawFirm-Update installiert. Jetzt gibts da einen komplett neuen Vollstreckungsauftrag mit jede Menge Auswahlmöglichkeiten. Das macht ja jetzt echt Arbeit. Bin mal gespannt, ob sich die Chefs da eine Standardauswahl überlegen oder ob das jedesmal anders werden soll... Na egal. Guten Rutsch erstmal!
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Guten Morgen Ihr Lieben und ein frohes neues Jahr
Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass wenn ich wissen möchte ob der Schuldner die eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat über den Gerichtsvollzieher anfragen muss?
Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass wenn ich wissen möchte ob der Schuldner die eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat über den Gerichtsvollzieher anfragen muss?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn es sich um eine EV handelt, die vor dem 01.01.2013 abgegeben wurde, ist weiterhin das Schuldnerverzeichnis beim AG zuständig. Abschriften von Vermögensauskünften, die nach den neuen ZV-Regeln 2013 abgegeben wurden, gibt's dann nur noch über den GVZ.
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- Kennt alle Akten auswendig
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Das ist so nicht ganz richtig. Für die Erteilung der Abschriften ist weiterhin das örtliche Vollstreckungsgericht zuständig für Fälle, in denen die EV nach altem Recht abgenommen wurde. Dies kann jedoch natürlich auch nach dem 01.01.2013 der Fall sein.Pitt hat geschrieben:Wenn es sich um eine EV handelt, die vor dem 01.01.2013 abgegeben wurde, ist weiterhin das Schuldnerverzeichnis beim AG zuständig. Abschriften von Vermögensauskünften, die nach den neuen ZV-Regeln 2013 abgegeben wurden, gibt's dann nur noch über den GVZ.
Z. B. Verhaftung und Abnahme der EV mit einem Haftbefehl gem. §§ 807 oder 903 ZPO (altes Recht) wird auch eine in 2013 abgenommene EV beim örtlichen Vollstreckungsgericht in Papierform hinterlegt und nicht online beim zentralen Vollstreckungsgericht.
H.Stummeyer - wieder was gelernt
Die Anfrage kannst du weiterhin selbst machen - nur die Anforderung falls eine Vermögensauskunft abgegeben wurde läuft dann über den GV (wenn ich das jetzt richtig verstanden habe).Claudia78 hat geschrieben:Guten Morgen Ihr Lieben und ein frohes neues Jahr
Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass wenn ich wissen möchte ob der Schuldner die eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat über den Gerichtsvollzieher anfragen muss?
*verwirrt bin*
jetzt hab ich einen ZV Auftrag gemacht mit RA-MICRO. Darin steht ja auch, dass der GVZ beauftragt wird, die Vermögensauskunft einzuholen. Aber warum hab ich denn nur einmal die Gebühr? Auch keine Vormerkung im FK ?
jetzt hab ich einen ZV Auftrag gemacht mit RA-MICRO. Darin steht ja auch, dass der GVZ beauftragt wird, die Vermögensauskunft einzuholen. Aber warum hab ich denn nur einmal die Gebühr? Auch keine Vormerkung im FK ?
- PetraSophie
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Vielen Dank 13!
rosa, keine Ahnung (hab noch keinen gemacht und werds diese Woche wohl leider auch nicht testen können). Hast du denn auch ZV UND Vermögensauskunft angeklickt?
Kann doch eigenltich nicht sein, dass man für zwei Anträge nur einmal Gebühren bekommt *grübel*
Kann doch eigenltich nicht sein, dass man für zwei Anträge nur einmal Gebühren bekommt *grübel*