Unterhaltspfändung Bankverbindung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Petra S.
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#1

05.12.2012, 13:27

Hallo zusammen,

habe jetzt das erstemal eine Unterhaltspfändung (rückständiger und künftiger Unterhalt) vorzunehmen und das natürlich auch gleich ganz eilig... Leider ist bei uns in der EDV kein entsprechendes Muster für eine Unterhaltspfändung (Bankverbindung soll gepfändet werden). Vielleicht hat jemand da ein Muster? Gibt es irgendetwas, was ich auf jeden Fall beachten sollte?

DANKE vorab, Petra
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Soenny
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#2

05.12.2012, 13:32

❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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nephele
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#3

05.12.2012, 13:34

Uiii...jemand aus Osnabrück :huepf

Warum pfändet ihr nicht das Gehalt?

Viele Grüße aus Osnabrück nach Osnabrück 8)
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#4

05.12.2012, 14:42

Ich frage mich auch warum ihr nicht lieber das Gehalt pfändet.
Unterhaltspfändungen in das Konto sind i.d.R. schwierig aufgrund des wiederkehrenden Charakters von Unterhalt.
Da stellen sich die Banken häufig quer.
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Pepples
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#5

05.12.2012, 15:04

Da stellen sich die Banken häufig quer.
Das ist aber beim BGH durchgekaspert, dass Vorratspfändung auf dem Konto geht, da gibt's nichts mehr querzustellen. Ich hatte auch noch keine Probleme damit.

Der Vorteil vom Konto liegt natürlich darin, dass ich keinerlei Beschränkung wegen eines pfandfreien Betrages habe, lohnt sich also u.U. schon. :mrgreen:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
sansibar
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#6

05.12.2012, 15:35

RAM - ZV - Sonstige Maßnahmen - Unterhaltspfändung - und schon hast du´s, wenn das Forderungskonto richtig angelegt ist.
Grüße - sansibar
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Petra S.
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#7

05.12.2012, 16:10

DANKE!!!
Ja, die Unterhaltspfändung in RA-Micro hatte ich auch gefunden, da stand hier allerdings noch etwas mit DM-Beträgen...
Gehaltspfändung: Der Schuldner ist selbständig, von daher die Pfändung bei der Bank.

Lieben Dank und liebe Grüße @all!
Petra
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#8

19.12.2012, 16:05

Hallo zusammen,

nachdem die Akte neulich ja ganz eilig war, hat meine Chefin sie mir dann doch noch mal "kurz" entführt und ich kriege sie heute als "noch dringender" zurück...
Jetzt wollte ich dann auch gerade den Pfüb machen. Weil es ja so dringend und eilig und wichtig ist, hatte ich mir dann fix mal das Okay vom Gericht holen wollen mit dem Ergebnis: Auf ein Konto kann man keine Unterhaltspfändung machen, sondern nur rückständigen Unterhalt pfänden.
Stimmt das tatsächlich so??

HILFE!!

Petra
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nephele
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#9

19.12.2012, 16:14

Ich finde Beitrag #5 sehr eindeutig...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#10

19.12.2012, 16:15

Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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