Hallo zusammen,
habe jetzt das erstemal eine Unterhaltspfändung (rückständiger und künftiger Unterhalt) vorzunehmen und das natürlich auch gleich ganz eilig... Leider ist bei uns in der EDV kein entsprechendes Muster für eine Unterhaltspfändung (Bankverbindung soll gepfändet werden). Vielleicht hat jemand da ein Muster? Gibt es irgendetwas, was ich auf jeden Fall beachten sollte?
DANKE vorab, Petra
Unterhaltspfändung Bankverbindung
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Uiii...jemand aus Osnabrück
Warum pfändet ihr nicht das Gehalt?
Viele Grüße aus Osnabrück nach Osnabrück
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Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Ich frage mich auch warum ihr nicht lieber das Gehalt pfändet.
Unterhaltspfändungen in das Konto sind i.d.R. schwierig aufgrund des wiederkehrenden Charakters von Unterhalt.
Da stellen sich die Banken häufig quer.
Unterhaltspfändungen in das Konto sind i.d.R. schwierig aufgrund des wiederkehrenden Charakters von Unterhalt.
Da stellen sich die Banken häufig quer.
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Das ist aber beim BGH durchgekaspert, dass Vorratspfändung auf dem Konto geht, da gibt's nichts mehr querzustellen. Ich hatte auch noch keine Probleme damit.Da stellen sich die Banken häufig quer.
Der Vorteil vom Konto liegt natürlich darin, dass ich keinerlei Beschränkung wegen eines pfandfreien Betrages habe, lohnt sich also u.U. schon.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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DANKE!!!
Ja, die Unterhaltspfändung in RA-Micro hatte ich auch gefunden, da stand hier allerdings noch etwas mit DM-Beträgen...
Gehaltspfändung: Der Schuldner ist selbständig, von daher die Pfändung bei der Bank.
Lieben Dank und liebe Grüße @all!
Petra
Ja, die Unterhaltspfändung in RA-Micro hatte ich auch gefunden, da stand hier allerdings noch etwas mit DM-Beträgen...
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Hallo zusammen,
nachdem die Akte neulich ja ganz eilig war, hat meine Chefin sie mir dann doch noch mal "kurz" entführt und ich kriege sie heute als "noch dringender" zurück...
Jetzt wollte ich dann auch gerade den Pfüb machen. Weil es ja so dringend und eilig und wichtig ist, hatte ich mir dann fix mal das Okay vom Gericht holen wollen mit dem Ergebnis: Auf ein Konto kann man keine Unterhaltspfändung machen, sondern nur rückständigen Unterhalt pfänden.
Stimmt das tatsächlich so??
HILFE!!
Petra
nachdem die Akte neulich ja ganz eilig war, hat meine Chefin sie mir dann doch noch mal "kurz" entführt und ich kriege sie heute als "noch dringender" zurück...
Jetzt wollte ich dann auch gerade den Pfüb machen. Weil es ja so dringend und eilig und wichtig ist, hatte ich mir dann fix mal das Okay vom Gericht holen wollen mit dem Ergebnis: Auf ein Konto kann man keine Unterhaltspfändung machen, sondern nur rückständigen Unterhalt pfänden.
Stimmt das tatsächlich so??
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- nephele
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Ich finde Beitrag #5 sehr eindeutig...
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Zitat Sheldon Cooper
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- nephele
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Zitat Sheldon Cooper
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