Hallo an Alle,
der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubigiger Urkunden (diverse) herauszugeben. der Schuldner legt sämtliche Urkunden bei seinem Verfahrensbevollmächtigten vor. Der RA des Gläubigers verweigert "ich sehe mich nicht imstande Ihnen eine Quittung zu erteilen". Jetzt befinden sich die Unterlagen alle noch in der Kanzlei des RA des Schuldners. Dieser will die Unterlagen natürlich nicht ohne Quittung herausgeben.
Liegt hier schon ein Annahmeverzug des Gläubigers vor? M.e. hat der Schulder einen Anspruch nach § 368 BGB. Was mache ich jetzt? Ich möchte die Unterlagen ungern herausgaben, wenn der Gläubigervertreter im Vorfeld ankündigt, keine quittung erhauszugeben. Wie soll ich, wenn ich die Unterlagen herausgebe, nachweisen, was er erhalten hat?
Soll ich die unterlagen bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts abgeben?
Danke im Voraus
Mary
Gläubiger verweigert Quittung
Z
Zuletzt geändert von Jupp03/11 am 17.12.2012, 20:41, insgesamt 1-mal geändert.
u
Zuletzt geändert von Jupp03/11 am 17.12.2012, 20:42, insgesamt 1-mal geändert.
w
Zuletzt geändert von Jupp03/11 am 17.12.2012, 20:42, insgesamt 1-mal geändert.
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
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- Wohnort: NRW
Und ihr habt alle geantwortet, obwohl das Profil nicht vollständig ist.
Aaaaaaalso:
Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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