Gläubiger verweigert Quittung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mary
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#1

17.12.2012, 19:28

Hallo an Alle,

der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubigiger Urkunden (diverse) herauszugeben. der Schuldner legt sämtliche Urkunden bei seinem Verfahrensbevollmächtigten vor. Der RA des Gläubigers verweigert "ich sehe mich nicht imstande Ihnen eine Quittung zu erteilen". Jetzt befinden sich die Unterlagen alle noch in der Kanzlei des RA des Schuldners. Dieser will die Unterlagen natürlich nicht ohne Quittung herausgeben.

Liegt hier schon ein Annahmeverzug des Gläubigers vor? M.e. hat der Schulder einen Anspruch nach § 368 BGB. Was mache ich jetzt? Ich möchte die Unterlagen ungern herausgaben, wenn der Gläubigervertreter im Vorfeld ankündigt, keine quittung erhauszugeben. Wie soll ich, wenn ich die Unterlagen herausgebe, nachweisen, was er erhalten hat?

Soll ich die unterlagen bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts abgeben?

Danke im Voraus

Mary
Jupp03/11

#2

17.12.2012, 19:31

Z
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Mary
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#3

17.12.2012, 19:34

Ich danke Dir vielmas, Jupp. Ich fertige dann komplett eine ganze Aufstellung über die Urkunden und dies bescheinigt mir dann der GV?

Gruß
Mary
Jupp03/11

#4

17.12.2012, 19:37

u
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Mary
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#5

17.12.2012, 19:39

Diverse Kontoauszüge nebst Belegen (Herausgabeanspruch aus einem Vergleich)
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Lämmchen
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#6

17.12.2012, 19:45

Alternativ ist der RA doch verpflichtet, ein Empfangsbekenntnis zu unterschreiben. Ansonsten würde ich das - wie von Jupp vorgeschlagen - per GV zustellen lassen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Jupp03/11

#7

17.12.2012, 19:45

w
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#8

17.12.2012, 19:48

Ich danke Euch. Ich werde das so, wie von Dir, Jupp, vorgeschlagen, erledigen.
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Pepples
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#9

17.12.2012, 20:31

Und ihr habt alle geantwortet, obwohl das Profil nicht vollständig ist. :motz :mrgreen:

Aaaaaaalso:

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

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Vielen Dank,

Das Forenteam.
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