VZV vor (!) Titelumschreibung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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rosa

#1

14.12.2012, 12:28

ich möchte einen VB auf den Erben umschreiben lassen, beantrage allerdings heute erst den Erbschein und nach Eingang dann erst die Titelumschreibung. Kann ich denn VOR Titelumschreibung schon ein VZV aussprechen? Ich weiß, dass ich keinen vollstreckbaren Titel mit Zustellung etc brauche, aber ein Titel muss ja in der Welt sein, streng gesehen ist ja gegen den Erben kein Titel in der Welt...
Spkie
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#2

14.12.2012, 14:10

für mich würde sich eigentlich erst die Frage stellen: ist die Umschreibung denn fertig, bevor die Frist für den Pfüb abläuft? Wohl eher nicht; daher denke ich das es vermeidbare Kosten sind...
rosa

#3

14.12.2012, 14:42

ich kann doch so viele vzvs hinterherjagen wie ich will, also daran sollte es nicht scheitern ...
Spkie
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#4

14.12.2012, 14:46

ja klar ist das möglich, nur manche Gerichte sehen das nicht allzu gern...

aber bin der Meinung, dass du ein VZV auch jetzt schon beantragen kannst...
rosa

#5

14.12.2012, 14:49

ja klar ist das möglich, nur manche Gerichte sehen das nicht allzu gern...
ähm, also wenn wir was egal ist, dann das ....

kann mir jemand was zu meiner Ausgangsfrage sagen?
Spkie
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#6

14.12.2012, 14:52

wollte nur darauf hinweisen

außerdem: ja das wäre m. E. möglich
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Liesel
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#7

14.12.2012, 15:08

M.E. ist das nicht möglich, da dir eben noch kein Titel gegen den Erben vorliegt.
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rosa

#8

14.12.2012, 15:08

nich böse gemeint aber der Hinweis ist kein "Hinweis", darauf muss man nicht achten und was das Gericht mit meinem VZV zu tun haben soll weiß ich auch nicht.
rosa

#9

14.12.2012, 15:09

ja Liesel, ich teile die Meinung und hole jetzt erst eine Umschreibung rein, dann kann ich halt erst die Jahrespacht 2013 pfänden...
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