Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
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Das Gute ist, dass alles drin ist, was man grundsätzlich beantragen kann und auch auf die Mindesthöhe der Forderung hingewiesen wird, die für einige Anträge erforderlich ist. Außerdem finde ich es praktisch, dass man weiterhin eine eigene Forderungsaufstellung beifügen kann und man nicht versuchen muss, alles in die vorgegebenen Felder zu stopfen.
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Wirklich toll ist der nicht. Ich mag diese Formulare allgemein nicht, das ist doch alles murks und in 5 Jahren werden sie wieder abgeschafft und jeder bastelt wieder seine eigenen Aufträge...
- sunny84
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Ne Erläuterung zu diesem ZV-Formular gibts (bisher) nicht oder?
Ich find das nämlich nicht in allen Punkten besonders selbsterklärend.
Beispiel:
Unter H steht "Nur in Verbindung mit einem Vollstreckungsauftrag möglich"
Ist ja schön und gut, aber wo bitte muss ich das Kreuzchen für den Vollstreckungsauftrag machen???
Pfändung und Vewertung körperlicher Sachen?
Einer ne Idee bzw. den Durchblick?
Ich find das nämlich nicht in allen Punkten besonders selbsterklärend.
Beispiel:
Unter H steht "Nur in Verbindung mit einem Vollstreckungsauftrag möglich"
Ist ja schön und gut, aber wo bitte muss ich das Kreuzchen für den Vollstreckungsauftrag machen???
Pfändung und Vewertung körperlicher Sachen?
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Wir hatten heute Morgen in unserem Programm einen Hinweis auf diese Infoseite in den Startmeldungen. Da sind eine ganze Reihe Infos und interessante Links drin, die glaube ich auch unabhängig von unserem Programm hilfreich zum Einarbeiten sind:
http://www.kanzleirechner.de/service/de ... eckung.htm" target="blank
Schönes WE
http://www.kanzleirechner.de/service/de ... eckung.htm" target="blank
Schönes WE
Ich hatte ja mal gepostet, dass ich an das BMJ geschrieben habe, wegen der grünen Ränder auf den ZwV-Formularen. Viel Hoffnung hatte ich eh nicht. Nachfolgend gebe ich die Anwort wörtlich wieder, mit ein paar Anmerkungen, die ich mir nicht verkneifen kann:
Der grüne Rand hilft meiner Meinung nach nur den Herstellern von Farbdruckern und im Zusammenhang mit deren massenhaften Neuanschaffung, der VG Wort. Angesichts dieser wirtschaftlich relevanten Größe ist meiner Meinung nach auch klar, welche Überlegungen tatsächlich dahinter stecken, insbesondere auch, weil man diesbezüglich Anfragen des Stimmviehs geflissentlich ignoriert.
Letzteres hätte ich nicht vermutet, aber der grüne Rand ist also gewollt.Der äußere Aufbau der Formulare und ihr Inhalt werden durch die Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesgesetzblatt bestimmt und bringen das vom Bundesjustizministerium Gewollte zum Ausdruck.
Wie gesagt, gefragt hatte ich nach den grünen Rändern. Wie die beim Lesen, Verstehen und Ausfüllen helfen, kann ich nicht nachvollziehen. Man verliert dazu in dem Schreiben auch kein Wort. Dabei hatte ich auf den Jahre andauernden Streit mit der Bundesfinanzverwaltung wegen der grünen Steuerformulare hingewiesen, der nicht gerade wenig auch öffentliche Ressourcen verschlungen hat.Die farbigen Elemente der Formulare stellen ein funktionales Gestaltungselement dar. So sind beispielsweise Hinweise grau unterlegt. Den Nutzern der Formulare - gerade auch nichtprofessionellen Antragstellern - soll damit eine Hilfe beim Lesen, Verstehen und Ausfüllen gegeben werden.
Letztlich wird uns wohl nichts bleiben, als uns Farbdrucker zu beschaffen, denn überlastete Rechtspfleger werden froh sein, Schwarz-Weiß-Formulare als formunwirksame Anträge vorerst nicht bearbeiten zu müssen sondern mit einem Textbaustein zurückweisen zu können. Den damit verbundenen, in der ZwV durchaus bedeutsamen Zeitverlust wird sich keine Kanzlei anlasten lassen wollen.Im übrigen kann das Bundesministerium der Justiz keine Aussagen zu etwaigen Abweichungen machen, insbesondere nicht dazu, wie die Gerichte im Einzelfall mit Formularen verfahren werden, die im Schwarz-Weiß-Druck eingereicht werden. Es ist geplant, im Internet auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz unter der Rubrik "Neue Formulare für die Zwangsvollstreckung FAQ" einen Hinweis auf die farliche Gestaltung der Formulare einzustellen. Vor diesem Hintergrund sehe ich keinen Grund für eine Änderung bzw. Klarstellung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung.
Der grüne Rand hilft meiner Meinung nach nur den Herstellern von Farbdruckern und im Zusammenhang mit deren massenhaften Neuanschaffung, der VG Wort. Angesichts dieser wirtschaftlich relevanten Größe ist meiner Meinung nach auch klar, welche Überlegungen tatsächlich dahinter stecken, insbesondere auch, weil man diesbezüglich Anfragen des Stimmviehs geflissentlich ignoriert.
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Herr Goebel hatte in seinem Seminar gesagt, ihm sei vom BMJ auf die Frage, ob dieser grüne Rahmen ne bestimmte Bedeutung hätte, geantwortet worden, das sähe halt schön aus.
Mehr sag ich da jetzt mal nicht zu...
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Danke für die Info/Antwort des BMJ.Elfeo hat geschrieben:Ich hatte ja mal gepostet, dass ich an das BMJ geschrieben habe, wegen der grünen Ränder auf den ZwV-Formularen. Viel Hoffnung hatte ich eh nicht. Nachfolgend gebe ich die Anwort wörtlich wieder, mit ein paar Anmerkungen, die ich mir nicht verkneifen kann:
Letzteres hätte ich nicht vermutet, aber der grüne Rand ist also gewollt.Der äußere Aufbau der Formulare und ihr Inhalt werden durch die Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesgesetzblatt bestimmt und bringen das vom Bundesjustizministerium Gewollte zum Ausdruck.Wie gesagt, gefragt hatte ich nach den grünen Rändern. Wie die beim Lesen, Verstehen und Ausfüllen helfen, kann ich nicht nachvollziehen. Man verliert dazu in dem Schreiben auch kein Wort. Dabei hatte ich auf den Jahre andauernden Streit mit der Bundesfinanzverwaltung wegen der grünen Steuerformulare hingewiesen, der nicht gerade wenig auch öffentliche Ressourcen verschlungen hat.Die farbigen Elemente der Formulare stellen ein funktionales Gestaltungselement dar. So sind beispielsweise Hinweise grau unterlegt. Den Nutzern der Formulare - gerade auch nichtprofessionellen Antragstellern - soll damit eine Hilfe beim Lesen, Verstehen und Ausfüllen gegeben werden.Letztlich wird uns wohl nichts bleiben, als uns Farbdrucker zu beschaffen, denn überlastete Rechtspfleger werden froh sein, Schwarz-Weiß-Formulare als formunwirksame Anträge vorerst nicht bearbeiten zu müssen sondern mit einem Textbaustein zurückweisen zu können. Den damit verbundenen, in der ZwV durchaus bedeutsamen Zeitverlust wird sich keine Kanzlei anlasten lassen wollen.Im übrigen kann das Bundesministerium der Justiz keine Aussagen zu etwaigen Abweichungen machen, insbesondere nicht dazu, wie die Gerichte im Einzelfall mit Formularen verfahren werden, die im Schwarz-Weiß-Druck eingereicht werden. Es ist geplant, im Internet auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz unter der Rubrik "Neue Formulare für die Zwangsvollstreckung FAQ" einen Hinweis auf die farliche Gestaltung der Formulare einzustellen. Vor diesem Hintergrund sehe ich keinen Grund für eine Änderung bzw. Klarstellung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung.
Der grüne Rand hilft meiner Meinung nach nur den Herstellern von Farbdruckern und im Zusammenhang mit deren massenhaften Neuanschaffung, der VG Wort. Angesichts dieser wirtschaftlich relevanten Größe ist meiner Meinung nach auch klar, welche Überlegungen tatsächlich dahinter stecken, insbesondere auch, weil man diesbezüglich Anfragen des Stimmviehs geflissentlich ignoriert.
Das nicht klar auf gestellte Frage geantwortet wird, ist uns im Bereich Recht ja allen bekannt. Unsere RAin zweifelte auch schon an, dass die grüne Umrandung Pflicht ist. Ich habe aber kein Problem damit, wenigstens die erste Seite farbig zu drucken.
Habe gerade im Anwenderrundschreiben von RAM gelesen, dass diese befürchten, dass die grüne Farbkennzeichnung notwendig sein wird. Aber RAM hat auch nicht immer Recht.
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Kann mir jemand helfen, der den neuen PfüB schonmal gemacht hat?
Ich habe ein Foko mit drei Hauptforderungen, Zinsbeginn sind jeweils andere Daten. Wie zum Kuckuck kriege ich diese verschiedenen Zinsen denn in den PfüB rein? Er fragt ja nur nach einer Hauptforderung und einmal nach Zinsen über dem Basiszins.
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)
Oder geb ich dann gar nichts ein und verweise nur auf die beigeschlossene Forderungsaufstellung????
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Ich gebe die gesamte offene Hauptforderung ein und dann die ausgerechneten Zinsen bis zum Tag der Antragsteller zzgl. weiterer Zinsen aus der HF ab einen Tag später. Hast Du jedoch verschiedene Zinssätze, wird es schwierig.
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