Räumung ohne zustellfähige Anschrift des Schuldners

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Pepeline
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#1

10.12.2012, 10:19

Hallo liebe Leidensgenossen, ich bin derzeitig etwas ratlos.
Wir haben einen Räumungstitel gegen einen Schuldner, dieser ist "von Amts wegen" abgemeldet. Die Ermittlung einer aktuellen Anschrift ist aussichtslos, unsere Mandantin möchte jedoch die Wohnung geräumt haben, sonst hätten wir ja nicht so schnell einen Räumungstitel erwirken brauchen. Nun kann aber nicht wirklich geräumt werden, weil der Gerichtsvollzieher die Ankündigung der Räumung an den Schuldner nicht zustellen kann. Gibt es eina Art öffentliche Zustellung bei Räumungssachen? Wir hatten bislang eine solche Konstellation nicht :( Danke schon vorab für eure hilfreichen Antworten :thx
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Mietzemau
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#2

10.12.2012, 10:28

Hast du schon mit dem GV gesprochen? Was sagt denn der GV dazu? Ihr müsst doch in den Besitz der Wohnung gelangen. Da sind doch bestimmt noch Namensschilder an Tür und Briefkasten oder?
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#3

10.12.2012, 10:49

Leider nicht mehr, der Schuldner hat die hier gegenständliche Wohnung von heut auf morgen verlassen, demnach hatten wir Glück, dass wir das Urteil nebst KfB noch erwirkt haben unter dieser Anschrift. Danach hatten wir eine Anschrift herausbekommen, die nun aber auch nicht mehr gültig ist. Eine aktuelle EMA- Anfrage ergab nun die Ameldung von Amts wegen. Ich überlege aber gerade, einfach den Briefkasten wieder bekleben zu lassen, solange die Wohnung nicht geräumt ist, ist das ja durchaus durch die Hausverwaltung dort vor Ort möglich, damit der Gerichtsvollzieher wenigstens zustellen kann?!
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#4

10.12.2012, 10:53

Ja wieso denn auch nicht? Ich würd im Zweifel mal den GV telefonisch anfragen, wie er in einem solchen Falle verfahren würde, vor allem wenn man schriftlich bekommen würde, dass der Schu von Amts wegen abgemeldet worden sei. Ich denke aber nicht, dass ihr einfach die Wohnung in Besitz nehmen könnt ohne offizielle Räumung...Oder aber, die HW telefoniert mal mit dem Amt, dass der Schuldner offiziell noch da wohne. Nach euren Unterlagen ist dem doch so.
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#5

10.12.2012, 12:13

Ich überlege aber gerade, einfach den Briefkasten wieder bekleben zu lassen, solange die Wohnung nicht geräumt ist, ist das ja durchaus durch die Hausverwaltung dort vor Ort möglich, damit der Gerichtsvollzieher wenigstens zustellen kann?!
das geht m.e. nicht. Nachweislich wohnt der Schuldner dort nicht mehr. Man kann nicht einfach einen Briefkasten bekleben lassen und damit eine wirksame Zustellung erreichen ...

ich gehe mal davon aus, dass hier eine öffentliche Zustellung in Frage kommt ...
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Soenny
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#6

10.12.2012, 12:16

Und ich würde die Sache mit dem GV mal klären. Wenn ich eine Bestätigung des Amtes habe, daß der zwangsabgemeldet ist, könnte es nämlich auch sein, daß die Räumung auch ohne Zustellung an den zu Räumenden erfolgen kann.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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