Und zwar wurden eventuelle Ansprüche eines früheren Mandanten auf Schadensersatz gegen uns aus anwalticher Fehlberatung und Schlechtleistung im Zuge eines Mandats gepfändet.
Also mal ehrlich, sowas hab ich noch nicht erlebt.
Das Mandat ist zwischenzeitlich beendet. Doch nun sitze ich da und soll die Drittschuldnererklärung abgeben.
Es gibt keinen Anspruch unseres Mandanten gegen uns.
Ich habe jetzt überlegt, Folgendes zu schreiben:
1. Die Forderung wird nicht anerkannt, da Schadensersatzansprüche der Schuldnerinnen gegen .................uns .....................aus anwaltlicher Fehlberatung aus dem Mandatsverhältnis in dem .......Verfahren bla bla, ........................................... bestehen. Es werden daher auch keine Zahlungen geleistet.
Der Anspruch ist somit unpfändbar.
2. Es bestehen keine Ansprüche der Schuldnerin gegen die....................(uns) .............................. Es liegen keine anderen Pfändungen vor.
Reicht das aus? Oder wie gehe ich hier vor.
Also gepfändet hab ich ja schon vieles, aber eine Drittschuldnererklärung musste ich in meiner bisherigen Laufbahn noch nicht abgeben.
Bitte um Mithilfe
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