PFÜB/Drittschuldnererklärung/HILFE

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Floppy
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#1

07.12.2012, 09:48

Wir haben einen PFÜB zugestellt bekommen.

Und zwar wurden eventuelle Ansprüche eines früheren Mandanten auf Schadensersatz gegen uns aus anwalticher Fehlberatung und Schlechtleistung im Zuge eines Mandats gepfändet.

Also mal ehrlich, sowas hab ich noch nicht erlebt.
Das Mandat ist zwischenzeitlich beendet. Doch nun sitze ich da und soll die Drittschuldnererklärung abgeben.
Es gibt keinen Anspruch unseres Mandanten gegen uns.

Ich habe jetzt überlegt, Folgendes zu schreiben:

1. Die Forderung wird nicht anerkannt, da Schadensersatzansprüche der Schuldnerinnen gegen .................uns .....................aus anwaltlicher Fehlberatung aus dem Mandatsverhältnis in dem .......Verfahren bla bla, ........................................... bestehen. Es werden daher auch keine Zahlungen geleistet.

Der Anspruch ist somit unpfändbar.

2. Es bestehen keine Ansprüche der Schuldnerin gegen die....................(uns) .............................. Es liegen keine anderen Pfändungen vor.


Reicht das aus? Oder wie gehe ich hier vor.
Also gepfändet hab ich ja schon vieles, aber eine Drittschuldnererklärung musste ich in meiner bisherigen Laufbahn noch nicht abgeben.

Bitte um Mithilfe :)
spitzi192
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#2

07.12.2012, 10:48

Hallo,

Deine Formulierungen "Der Anspruch ist unpfändbar" ist unglücklich. Würde ich so nicht schreiben. Das hieße, es gäbe einen, der ist nur nicht pfändbar. Aber es gibt ja gar keenen.

Und bei 1. fehlt ein "nicht", aber das hast wahrscheinlich nur vergessen.

Ansonsten ist doch ok.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
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