Dringend! Pfändungsfreibetrag herabsetzen lassen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Davy Jones’ Locker
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#11

04.12.2012, 09:21

SaZi hat geschrieben: Habe ich eine Chance, Ihr fiktiv die Wohnkosten (im Antrag auf den Pfüb evtl.) anrechnen zu lassen und dann am Ende früher an mein Geld zu kommen? Quasi die Pfändungsfreigrenze in diesem Fall herabsetzen zu lassen?

Bei einem "normalen" PfÜb im Moment nein.
SaZi
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#12

04.12.2012, 09:42

Okay. Woraus stützt Du Deine Aussage?

Was meinst Du konkret mit normalem Pfüb? Später mit strafrechtlicher Verurteilung habe ich bessere Chancen? Ich habe in diesem Zusammenhang lediglich Erfahrungen im familienrechtlichen Bereich, dort ist es etwas einfacher...
mrsgoalkeeper
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#13

04.12.2012, 09:47

Du könntest Feststellungsklage erheben, dass Deine Forderung eine solche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ist. Dann kannst du privilegiert pfänden (also 850 c aushebeln).
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
SaZi
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#14

04.12.2012, 10:35

Okay, dann muss ich wohl noch etwas warten...

Anderer Ansatz, die ganze Sache stinkt zum Himmel: Die Dame bekommt 252,00 € aus einem 400 € Job, 184 € Kindergeld, 295 € Unterhalt für den Sohn.

Macht: 731,00 € für sich und das Kind.
wohnt mietfrei bei Ihrem Lebensgefährten (Immobilienmakler im oberen Preissegment).

Dieser hat ihr einen BMW it gekauft am 28. Juni 2012, KM-Stand 125.000, KP 3000 €. Jetzt hat der Wagen 176.500 km gelaufen. Ich hab das mal nachgerechnet und bin fast vom Stuhl gefallen. Erst einmal muss die unheimlich viel fahren (Ich habe einen Neuwagen, fahre sehr viel und habe nur 51.000 km auf dem Tacho.... nach 2,5 Jahren!). Wo fährt diese Frau hin? Und wie bezahlt die die gesamten Unterhaltskosten? benzin, Steuer, versicherung?

Ihr wurde im Übrigen sogar eine Homepage im Internet gewidmet, auf der sich alle Betrugsopfer zusammen beraten.
mrsgoalkeeper
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#15

04.12.2012, 10:36

Bei dem Einkommen (252,00 €) kommst Du auch mit dem Feststellungstitel nicht weit.
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SaZi
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#16

04.12.2012, 10:49

Ja, es gibt nur ein Problem... ich nehme Ihr das Einkommen nicht ab. Wo fährt sie denn so viele Kilometer hin?
Davy Jones’ Locker
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#17

04.12.2012, 11:09

SaZi hat geschrieben:Okay. Woraus stützt Du Deine Aussage?
Darauf:

BGH IXa ZB 226/03
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