folgender Fall: 157 Kläger verklagen 5 Beklagte. I Instanz endet mit Verurteilung der Beklagten 1 und 2, hinsichtlich dem Rest wird die Klage abgewiesen. Wir vertreten Beklagten zu 4., d h in Bezug auf uns wurde die Klage abgewiesen. KFB beantragt und auch erhalten. Zwischenzeitlich haben Beklagte zu 1 u. 2 Berufung eingelegt und uns den Streitverkündet, sind beigetreten. Nun habe ich ca 25 säumige Schuldner und mit Vollstreckung begonnen, einige GV haben auch schon Zahlungen rübergeschickt, andere - und nun kommt mein Problem - wollen einen Nachweis der Rechtskraft des Urteils bzw. Nachweis der Hinterlegung der Sicherheitsleistung (im Urteil steht nur gegen SL zu vollstrecken).
Anruf beim Gericht I. und II. Instanz ergab nur mündl. Auskunft, dass sie mir nichts derartiges erteilen können - genau warum, wieso, weshalb konnte keiner nachvollziehbar begründen, waren alle unsicher ob oder ob nicht und erteilen deshalb lieber nicht.
Meine Frage: Was kann ich tun? Würde jetzt dem GV einfach mal Urteilstenor schicken, worin steht, dass gegen uns Klage abgewiesen wurde mit dem Hinweis, dass wg. Rechtsmittel insgesamt für das Urteil noch kein Rechtskraftvermerk erteilt werden kann. Kann nicht nur für Beklagten zu 4. ein solcher Vermerk erteilt werden?
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Danke Euch schon mal!