Pfändung bei WEG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adelia
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#11

20.01.2012, 07:13

Oder ihr fragt mal der Hausverwaltung mal nach einer Eigentümerliste oder besorgt euch für eine Wohnung einen Grundbuchauszug und schreibt dort den Eigentümer an und bittet diesen eventuell um Mitteilung der restlichen Eigentümern, die zur WEG gehören.
Chrissy
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#12

27.11.2012, 14:17

Habe hierzu auch gleich eine Frage, wie kann man die festgesetzten Kosten (KfB) einer WEG pfänden? Hausgeld sowie Instandhaltungsrücklage sind unpfändbar, da sie zweckgebunden sind, das Konto auch, da es ein Treuhandkonto der Verwalterin ist. Eine Versteigerung des Objektes steht nicht im Verhältnis zur Forderung. Hat jemand eine Idee?

noch zur weiteren Info: In der Klage (WEG war Klägerin und hat unterlegen) wurde folgende Bezeichnung gewählt: WEG .. vertreten durch (Verwalterin). Im KfB steht: WEG .. Prozessbev.: .. Verwalterin: .. untereinander und nichts mit "vertreten durch". In der Klage wurden die Eigentümer nicht gesondert aufgeführt. Es hat lediglich die WEG geklagt.
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