Ich weiß, es ist schon sehr exotisch:
Wir lassen gerade eine Sicherungshypothek aus einem Zwangsgeldbeschluss eintragen (ersatzweise Zwangshaft haben wir nicht im Beschluss). Nachdem ich nirgendwo etwas dazu gefunden habe , hier zur Info: Der Gläubiger ist - lt. Rechtspfleger - wie folgt zu bezeichnen:
Gläubiger (der eigentlich zu erbringenden Handlung),
Zahlungsempfänger: Land (in unserem Fall) Niedersachsen.
Viel Spaß damit!