Hallo!
Bislang war ich nur Mitleserin... aber nun hab ich da dochmal eine Frage... Muss ich für den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft nur meinen alten Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung "umschreiben"...also §§ ändern, Worte: eV gegen Vermögensauskunft austauschen; ggf. 3 auf 2 Jahre ändern und entsprechend beim Kombiauftrag rausnehmen, dass die "Voraussetzungen erfüllt sind"...
Oder gibt es schon irgendwo passende Muster?
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
- SteffiK.
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Hallo!
Mir ist zu Ohren gekommen, dass die neuen PFÜB´s farbig ausgedruckt werden müssen.
Habt ihr da auch schon was von gehört? Gibt es weitere Info´s?
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- Mietzemau
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Also das hab ich aufm Seminar nicht gehört. Nich das ich wüsste.
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Wintereinbruch ist nicht strafbar!
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Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Herr Dipl.-Rechtspfleger Salten hat das auf seinem Seminar erzählt und einen Auszug aus dem Bundesgesetzesblatt vorgelegt, wonach die grünen Umrandungen Formulareigenschaft wären oder so ähnlich und daher auch farbig gedruckt werden müssen, damit alles seine Ordnung hat. Er meinte, dass viele Rechtspfleger wohl gar nicht darauf achten würden, aber es durchaus den einen oder anderen ganz peniblen Zeitgenossen geben könnte, der das moniert. Auf unsere Frage, ob denn beim elektronischen Antrag das Gericht dann ebenfalls Farbausdrucke macht, meinte er, dass das wohl nicht passieren würde. Zum Glück haben wir hier im Büro einen Farbdrucker, aber ich hoffe, dass diese unsinnige Vorschrift bald wieder gestrichen oder das Formular wieder auf schwarz-weiß umgestellt wird.
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Mir kam ein ähnlicher Gedanke vor ein paar Tagen. Wir haben auch einen Farbdrucker, aber der steht in einer anderen Etage. Ich habe auch keine Lust, dafür jedes mal zu rennen und bei den bislang von mir eingereichten Anträge nach neuem Formular hat keiner das schwarz/weiß moniert. Kann natürlich sein, dass ich nur unpenible Zeitgenossen "erwischt" hatte bzw. dies erst nach dem 1.3. wirklich beachtet wird, aber auch das fände ich blödsinnig.
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Hat mal jemand in's Bundesgesetzblatt (aus Papier, BGBl. I S. 1822) geschaut (ich hab leider keinen Zugriff mehr drauf und müsste erst in eine Bibliothek gehen), ob die Formulare dort auch grün veröffentlicht sind?
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Laut Seminar sind die in der Tat in Farbe geplant. Ob die allerdings dann auch so eingereicht werden MÜSSEN, ist noch nicht klar, wie so viele andere Dinge auch Doppelseitig ist übrigens erlaubt.
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Oh Bino, zwei Seminare, zwei Meinungen, das wird ja lustig
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