Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bluesun
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#1
19.11.2012, 20:39
Hallo zusammen,
ich hätte da mal ne Frage.
Unser Schuldner hat mehrere Renten - wie wir jetzt festgestellt haben.
Die gesetzliche Rente bei der Deutschen Rentenversicherung habe ich bereits gepfändet.
Jetzt frage ich mich, wie ich es schaffe, die Renten zusammenrechnen zu lassen.
Muss ich für die zwei anderen Renten nen neuen Pfüb machen und dann die Zusammenrechnung aller beantragen oder kann ich nen Pfüb machen und die bereits gepfändete Rente mit angeben?
Danke im Voraus für die Hilfe.
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Ernie
#2
20.11.2012, 08:47
Du machst einen neuen Pfüb hinsichtlich der jetzt erst bekannt gewordenen Renten und beantragst die Zusammenrechnung mit der bereits mit Pfüb vom .... (Gesch.-Nr.: ....) gepfändeten Rente.
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bluesun
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#3
20.11.2012, 09:06
Hallo,
und das reicht wirklich?
Sorry, aber das ist ne spezielle Mandantin.
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Anahid
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#4
20.11.2012, 12:09
Was willst Du denn sonst noch machen? Die andere Rente kannst Du ja nicht nochmal pfänden
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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bluesun
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#5
20.11.2012, 12:20
Ok, sorry, bin schon total kirre.
Mandantin hat jeden Tag was neues.
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Vollstreckungsmaus
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#6
21.04.2015, 15:36
ich brauche auch Hilfe zu diesem Thema.
Ich habe bereits einen Pfüb bei der BfA und muss jetzt bei einer privaten Versicherungsgesellschaft eine weitere Rente pfänden. Wo beantrage ich im Pfüb-Formular die Zusammenrechnung der Renten, da das Formular die Zusammenrechnung von zwei Renten nicht vorsieht ??
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#7
21.04.2015, 16:50
Ich würde die Zusammenrechnung unter "Sonstige Anordnungen" auf Seite 8 reinnehmen.
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Vollstreckungsmaus
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#8
27.04.2015, 12:44
Vielen Dank für die Hilfe - ja ich habe in Sonstige Anordnungen die Zusammenrechnung beantragt (1. Pfüb bei der Rentenversicherungsgesellschaft war ja schon erlassen) und jetzt private Rente bei einer Versicherungsgesellschaft. Auf Seite 7 habe ich angegeben, bei "Es wird angeordnet .....die Zusammenrechnung laufender Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch und Arbeitseinkommen bei Drittschuldner (private Rente).
Pfüb wurde so erlassen.