Sachpfändung einer Garage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
RVG
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#1

16.11.2012, 07:44

Hallo,

wie mache ich eine normale Sachpfändung in eine Garage? Die Garage ist nicht im Grundbuch eingetragen. Unser Textbaustein für eine Sachpfändung ist in das bewegliche Vermögen. Sorry, für die vielleicht blöde Frage, aber ich habe eine solche Sachpfändung noch nie gemacht und möchte nichts falsch machen.

Vielen Dank.
samsara
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#2

16.11.2012, 08:17

Soll die Garage, oder die darin abgestellten Sachen gepfändet werden?
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#3

16.11.2012, 09:01

Wenn die Garage nicht mit dem Grundstück verbunden ist, also abgebaut werden kann, wenn "ein paar Schrauben" gelöst werden können, solltest Du den GVZ darauf hinweisen.
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RVG
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#4

16.11.2012, 18:22

Die Garage soll gepfändet werden. Mein Chef meint, daß dafür der Schlüssel zur Herausgabe gepfändet werden muß.
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Adora Belle
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#5

16.11.2012, 18:51

Die Garage ist aber keine Sache. Sachpfändung = Pfändung in bewegliches Vermögen.
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misspinky1984
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#6

16.11.2012, 18:53

Das war auch mein erster Gedanke.

Wie lautet denn euer Titel?! Nur auf Zahlung oder auch auf Räumung?!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#7

16.11.2012, 19:12

Auch wenn die Garage nicht ausdrücklich im Grundbuch steht, wird sie idR wohl wesentliches Bestandteil des Grundstücks sein. Garage, die man abmontieren kann? Ich kenne so was nicht.
Dem Schuldner gehört nur die Garage, nicht der Rest des Grundstücks?
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#8

17.11.2012, 13:55

Der Titel lautet auf Zahlung eines Betrages nebst Zinsen. Aber der Garagenverein will die Garage des Schuldners.

Ja, dem Schuldner gehört nur die Garage. Mein Chef hat schon mit der Rechtspflegerin telefoniert und da kam als Ergebnis raus, daß eine Sachpfändung möglich ist.
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#9

29.01.2013, 09:31

Also wenn die Garage nicht im Grundbuch steht, dann geht das so:

Kollegen mit der Pfändung beauftragen und gleichzeitig bei ihm
einen Antrag auf anderweitige Verwertung stellen.
Zuständig ist der Kollege, wo die Garage steht (also nicht Wohnort des Schuldners).

Der Kollege ermittelt den Wert der Garage und überschreibt diese dann an den
Gläubiger. Es sind einige Formalien einzuhalten (Zustellung an Schuldner usw).
Der Titel wird in dieser Höhe abquittiert.

Das gleiche Problem gibt es regelmäßig bei Kleingartenvereinen.

Viele Grüße
RVG
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#10

29.01.2013, 16:13

Vielen Dank. Ja, dieses Thema hatte ich bereit. Sorry wußte ich nicht mehr genau. Aber eine Lösung habe ich seitdem auch nicht, deshalb habe ich nochmal geschrieben. Jedenfalls vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
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