Hallo,
ich habe nun den VB liegen mit der Rechtsnachfolgeklausel.
Nun wäre meine Frage, muss auf der Klausel kein Zustellungsdatum vermerkt sein? Ich kann ja jetzt auch nur gegen eine Erbin von den gesamten fünf vollstrecken?
ZV aus VB mit Rechtsnachfolgeklausel
- Gruftie
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Tschuldigung, aber haste denn man den Gesetzestext gelesen, auf den Jupp hingewiesen hat? Damit ist doch Deine Frage beantwortet...
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Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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- Anahid
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Ist denn Deine Klausel für 5 Erben erteilt? Dann musst Du an alle 5 Erben den Titel mit Klausel zustellen. Und dann kannst Du (nach der im § 750 III ZPO genannten Frist von zwei Wochen ab Zustellung) die Zwangsvollstreckung gegen die Erben betreiben. Warum solltest Du die denn nur gegen einen Erben betreiben können?
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- Anahid
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Ich würde auf jeden Fall mal die Zustellung an alle 5 vornehmen. Damit machst Du nichts falsch. Und minderjährig.....wie alt sind die denn? Sind die Erben eine ganze Familie die zusammen lebt oder sind das alles verschiedene Anschriften? Um Dir einen Tipp geben zu können, was Du ggf. versuchen kannst, fehlt ein bißchen Sachverhalt
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