Pfüb GmbH / Einzelfirma eingetragenes Gewerbe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hummelgunde
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#1

30.10.2012, 14:49

hallo,

unser mdt. hat einen pfüb bekommen, er ist DS und soll nicht an den Schuldner die xx GmbH zahlen. Wir haben nachgefragt, und die zu pfändende Rechnung ist ausgestellt auf eine Einzelfirma, beim Gewerbeamt unter der xx GmbH eingetragen.
Jetzt zahlt der DS an die Einzelfirma, da der pfüb ja an die GmbH geht. Muss der Pfüb dann zurückgenommen werden??

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#2

30.10.2012, 15:06

Nein, der Pfüb muss nicht zurückgenommen werden, da ja die angeblichen Ansprüche gepfändet werden. Euer Mandant muss lediglich eine Drittschuldnererklärung abgeben und mitteilen, dass der gepfändete Anspruch nicht anerkannt wird (muss nichtmal begründet werden).
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#3

30.10.2012, 15:22

der mdt zahlt jetzt an die Einzelfirma (Pfüb ist gegen die GmbH)
muss das dem RA mitgeteilt werden, der den Pfüb ausgebracht hat oder dem GVZ?

der Pfüb geht dann ins Leere, der mdt (also der DS) hat nichts zu befürchten?

Die DS-Erklärung, dass die Forderung nicht anerkannt wird, haben wir in der zweiwochen Frist abgegeben.
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#4

30.10.2012, 15:26

Nein, das geht den gegnerischen RA nichts an.

Wenn Ihr die Drittschuldnererklärung abgegeben habt, ist alles erledigt.
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Liesel
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#5

30.10.2012, 15:26

Zahlungen an die Einzelfirma - wenn diese nicht Schuldner ist - müssen weder dem Gläubiger bzw. dem Anwalt noch dem GV gegenüber angezeigt werden.

Das: "..die zu pfändende Rechnung ist ausgestellt auf eine Einzelfirma, beim Gewerbeamt unter der xx GmbH eingetragen." verstehe ich nicht so richtig.
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#6

30.10.2012, 15:32

Gepfändet wird aus einem VU gegen die Müller GmbH. Der Pfüb bezieht sich auf eine Rechnung, die unser Mdt. noch zahlen muss. Die ist aber auf eine Einzelfirma Müller ausgestellt. Diese ist nicht im HR eingetragen, aber die Müller GmbH hat ein Gewerbe angemeldet, unter der Müller GmbH. auf die ist die REchnung ausgestellt.
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#7

30.10.2012, 19:18

Häh? Entweder es ist eine GmbH oder nicht. Wenn der Mandant eine falsche Rechnung ausstellt, geht das nicht zu Lasten des PfÜB Gläubigers. Wenn nach PfÜB gezahlt wurde, hat euer Mandant ein Problem.
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#8

30.10.2012, 20:00

Hummelgunde hat geschrieben:Gepfändet wird aus einem VU gegen die Müller GmbH. Der Pfüb bezieht sich auf eine Rechnung, die unser Mdt. noch zahlen muss. Die ist aber auf eine Einzelfirma Müller ausgestellt. Diese ist nicht im HR eingetragen, aber die Müller GmbH hat ein Gewerbe angemeldet, unter der Müller GmbH. auf die ist die REchnung ausgestellt.
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#9

30.10.2012, 20:07

Die Themenstarterin sollte mal angeben, an wen der Auftrag erteilt wurde und wer dann genau die Rechnung erteilt hat.
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