Pfüb Krankengeld + Pfändungsfreigrenzen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Janin

#11

19.09.2007, 14:19

mach das. ist schon wirklich seltsam.
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Sandra1981
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#12

20.09.2007, 11:04

Rechtsbehelfe des Schuldners:

Sofern der Schulder vor Erlass des Pfüb nicht angehört wurde, steht ihm die Erinnerung gem. § 766 ZPO (unbefristet) zu und im Anschluss die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO. Sollte der Schuldner gehört worden sein (hier nicht der Fall), finden gegen den erlassenen Pfüb die befristetet Erinnerung statt, nach § 11 Abs. 1, 2 RpflG i.V.m. § 793 ZPO.

--> Also mache ich jetzt doch eine Erinnerung.
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