Gvz braucht 2 Monate um Pfüb zuzustellen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schnatterlisa
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#1

22.10.2012, 13:50

Hallo zusammen,

ich habe am 2.8.12 die Info erhalten, dass mein beantragter Pfüb an die Gvz-Stelle gegangen ist. Nun habe ich bereits mehrere Wochen vergebens versucht, den zuständigen Gvz zu erreichen. Selbst auf Schriftsätze hat er nicht reagiert. Im Gericht hat man mir gesagt, dass er auch weder krank noch im Urlaub sei.

Nun habe ich heute endlich Post bekommen und schau mir die Zustellurkunde an und seh doch tatsächlich das er den Pfüb erst am 5.10.12 zugestellt hat.

Wer zahlt den bitte die Zeit zwischen dem 2.8.12 und 5.10.12??? Ich habe ja Verständnis für alles, aber mehr als 2 Monate ist ja wohl ein wenig viel Zeit.

Kann ich irgendwie etwas dagegen noch machen???

Danke
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Adelia
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#2

22.10.2012, 13:52

Weißt du denn, dass es wirklich am GVZ liegt? Vielleicht wurde auch in der GVZ-Verteilerstelle einen Fehler gemacht?
Schnatterlisa
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#3

22.10.2012, 14:10

ja leider, ich habe diesen gvz schon in einer anderen Akte gehabt. da war es genauso gelagert. nun nun passiert es schon zum zweiten Mal....leider.
sansibar
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#4

22.10.2012, 14:15

Irgendwo steht - wohl in der GVGA -, dass PfÜBs binnen 48 Stunden zuzustellen sind, wenn ich mich richtig erinnere. Da würde ich mal nachhaken.
Grüße - sansibar
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#5

22.10.2012, 14:17

§ 22 GVGA "... innerhalb von drei Tagen nach dem Empfang des Auftrags, möglichst jedoch schon am darauffolgenden Tag".
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#6

22.10.2012, 14:19

Demnach hat sich der GVZ ja eigentlich auch schadensersatzpflichtig gemacht. Wenn bei der Pfändung jetzt wirklich was rauskommt, müsste er dies euch eigentlich für die zwei Monate ersätzen.
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#7

22.10.2012, 14:37

Ist auf dem erlassenen Pfüb ein Eingangsstempel vom GV?
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Mietzemau
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#8

22.10.2012, 14:50

Kann man dann auch ma nem Gericht auffe Finger haun? Die haben jetzt mal fast 2-2,5 Monate gebraucht um meinen Pfüb ma zu erlassen....und nu konnte ein DS schon gar net mehr angetroffen werden, weil unbekannt verzogen :motz ....ob GV oder Gericht, wenn es um Pfüb´s geht müssten die in den entsprechenden Abteilungen doch wissen, dass man da net sooo die Zeit hat.
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#9

22.10.2012, 14:52

Ja das Problem habe ich derzeit auch. Als Antwort habe ich vom Gericht bekommen (Erlassen ist der PfÜb bereits), ich solle doch ein weiteres vorläufige Zahlungsverbot rausschicken. Auf die Frage hin, ob man das Ding an uns zurückschicken könne, meinte man nur, würde genauso lange dauern.

Super Antwort.
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