Hallo Ihr Lieben ,
ich brauche mal wieder Eure Hilfe:
Wir haben auf unseren Antrag hin vom Landgericht unsere Arrestanordnung erhalten. Danach wurde der dingliche Arrest angeordnet und nun soll die Arresthypothek auf dem Grundstück eingetragen werden. Die Hauptsache ist weiterhin beim LG anhängig und noch nicht entschieden.
Beim zuständigen Grundbuchamt haben wir die Eintragung der Arresthypothek beantragt, diese wurde zwischenzeitlich auch eingetragen.
Nun soll ich die Kosten des Arrestverfahrens gegen die Gegnerin festsetzen lassen. Für den Antrag an sich bekomme ich ja nur eine 1,3 Verfahrensgebühr, soweit alles klar.
Bekomme ich für den Eintragungsantrag auch noch eine 3309-Gebühr? Im Beschluss steht zwar drin, dass "... und eine Arresthypothek eingetragen in Höhe von ...". Der Antrag auf Eintragung wurde von hieraus aber gestellt und die Ausfertigung dem Grundbuchamt übersandt.
Wenn ja, kann ich beide Gebühren im KFA stellen oder muss ich die ZV-Gebühr beim AG des Grundbuchamtes einreichen?
Für Eure Antworten im Voraus bereits
farbenseele
Kosten für Eintragung einer Arresthypothek
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