Pfüb Krankengeld + Pfändungsfreigrenzen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sandra1981
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#1

19.09.2007, 13:56

Hallo Ihr Lieben. Da Ihr Euch besser in ZV auskennt als ich, hier mal ein Fall:

Mdt hat Pfüb bekommen. Gepfändet wird Krankengeld. Im Pfüb steht, alles was über 600,- € liegt wird gepfändet. Geht das?
Ich will jetzt Erinnerung einlegen...
Was kann ich denn alles als Kosten des Mdt. ansetzen, damit die Pfändungsgrenze nicht so weit herabgesetzt wird? Wo steht sowas?
Danke
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Janin

#2

19.09.2007, 13:58

ist mandant drittschuldner?

wieviel verdient denn der mandant? die grenze liegt bei 990,00 €. wie kommen die auf 600,00 €?
Kimmy

#3

19.09.2007, 13:59

Hast Du den PfÜb vorliegen? Aus was für einem Grund wurde die Pfändungsfreigrenze denn so niedrig angesetzt? Wird hier wg. Unterhalt vollstreckt?
Ansonsten hast Du die Möglichkeit gegen den PfÜb vorzugehen mit der sof. Beschwerde nach §§ 793, 567 ff., 11 RPflG.
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Sandra1981
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#4

19.09.2007, 14:07

@ janin:
Mdt. ist Schuldner, DriSchu ist die Krankenkasse

@ Kimmy
Habe ich vorliegen. Da steht nur "gepfändet wird ... hier Krankengeld... alles was 600 € übersteigt, so lange, bis Gläubigeranspruch gedeckt ist. Keine Begründung, nur kurze Nennung von § 850 Abs. 3 ZPO!
HILFE, verstehe nur Bahnhof
also doch Beschwerde, keine Erinnerung???
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Janin

#5

19.09.2007, 14:08

beschwerde hast du hier einzulegen. die pfändungsfreigrenze liegt bei 600 €. wieso haben die die runtergesetzt?!
Kimmy

#6

19.09.2007, 14:09

also, Krankengeld unterliegt doch auch den Pfändungsfreigrenzen zur Tabelle 850c?! Hab noch nie was anderes gehört. Und Beträge werden vom Rechtspfleger nur bei unerl. Handlung oder Unterhalt festgesetzt, die dann unter der Tabelle sind. Versteh ich auch nicht. Würde ich auf jeden fall gegen vorgehen.
Ich sage mit sof. Beschwerde. Janin, was meinst Du?
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Sandra1981
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#7

19.09.2007, 14:11

Da ist keine Begründung dran...
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Janin

#8

19.09.2007, 14:11

genau das meine ich auch. der fall ist irgendwie nicht ganz "koscher". kommt mir echt spanisch vor das ganze.
Kimmy

#9

19.09.2007, 14:12

Sehr seltsam. Leg auf jeden Fall Beschwerde ein und pass auf die 2-Wochen-Notfrist auf.
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Sandra1981
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#10

19.09.2007, 14:13

Kommt mir auch spanisch vor.
Ich bastele jetzt erstmal eine Beschwerde
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