Noch mehr Sicherheitsleistung nötig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sabrina_1985
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#1

19.09.2007, 11:16

Hallo!

Bräuchte mal Eure Hilfe. Wir haben einen Titel über 36.000,00 € gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110%. Unser Mandant hat dann die Sicherheitsleistung erbracht in Höhe von 40.000,00 €. Wir haben dann einen Pfüb gemacht und haben das Geld bekommen.

Jetzt hatten wir noch einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 2.580,00 €. Hieraus haben wir dann einen ZV-Auftrag gemacht. Die Gegenseite rügt jetzt, dass die Sicherheitsleistung zu niedrig ist. Das heißt, dass wohl dann unsere Sicherheitsleistung nur das Urteil über 36.000,00 € umfasst und nicht unseren KfB.

Was ist jetzt zu tun??? Kann mir jemand helfen???
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butterflybabe
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#2

19.09.2007, 11:21

Von der Sicherungsvollstreckung gem. § 720 a ZPO umfasst sind nur Urteile.

Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist ein eigener Titel, bei dem nur die Wartefrist nach § 798 ZPO eingehalten werden muss.

Deine Vollstreckung ist also gültig.
eve

#4

19.09.2007, 11:29

Aufpassen, würde ich sagen. Es gibt auch KFB´s die nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar sind.
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Sabrina_1985
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#5

19.09.2007, 11:30

Super vielen Dank!!!
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Sabrina_1985
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#6

19.09.2007, 11:58

Das müsste dann aber auf dem KfB stehen oder? und da steht nichts....

Da steht nur: "Auf Grund des gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbaren Urteils des LG.... vom.... sind an Kosten zu erstatten:

2.580,00 €"

Dann gilt die Sicherheitsleistung nur für das Urteil und nicht für den KfB...? Oder?
Janin

#7

19.09.2007, 11:59

sehe ich genauso. kfb ist ohne sicherheitsleistung.
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Sabrina_1985
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#8

19.09.2007, 11:59

Wie ist es denn mit § 108 ZPO Art und Höhe der Sicherheitsleistung?

Im Urteil steht nur 110%. Es wurde kein fester Betrag festgelegt. Unser Mandant ist dann zur Bank und hat eine Bürgschaft bei der Sparkasse gemacht. Die haben dann dort 40.000,00 € festgelegt.
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Sabrina_1985
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#9

19.09.2007, 12:12

Also wir hatten Urteil über 33.557,99 €
Zinsen 3.220,75 € (also insgesamt 36.778,74 €). Diesen Betrag haben wir mit einer Kontenpfändung bekommen.

Dann haben wir KfB über 2.580,00 €.

Dann müsste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 € doch rechtens sein. Da wäre dann ja alles mit umfasst, Hauptforderung, Zinsen und Kosten.
eve

#10

19.09.2007, 12:13

Stop mal. Steht denn im KFB etwas zur Sicherheitsleistung? Wenn nein, dann könnt ihr doch daraus vollstrecken.
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