Hallo!
Bräuchte mal Eure Hilfe. Wir haben einen Titel über 36.000,00 € gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110%. Unser Mandant hat dann die Sicherheitsleistung erbracht in Höhe von 40.000,00 €. Wir haben dann einen Pfüb gemacht und haben das Geld bekommen.
Jetzt hatten wir noch einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 2.580,00 €. Hieraus haben wir dann einen ZV-Auftrag gemacht. Die Gegenseite rügt jetzt, dass die Sicherheitsleistung zu niedrig ist. Das heißt, dass wohl dann unsere Sicherheitsleistung nur das Urteil über 36.000,00 € umfasst und nicht unseren KfB.
Was ist jetzt zu tun??? Kann mir jemand helfen???
Noch mehr Sicherheitsleistung nötig?
- Sabrina_1985
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- butterflybabe
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Von der Sicherungsvollstreckung gem. § 720 a ZPO umfasst sind nur Urteile.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist ein eigener Titel, bei dem nur die Wartefrist nach § 798 ZPO eingehalten werden muss.
Deine Vollstreckung ist also gültig.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist ein eigener Titel, bei dem nur die Wartefrist nach § 798 ZPO eingehalten werden muss.
Deine Vollstreckung ist also gültig.
Aufpassen, würde ich sagen. Es gibt auch KFB´s die nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar sind.
- Sabrina_1985
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Super vielen Dank!!!
- Sabrina_1985
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Das müsste dann aber auf dem KfB stehen oder? und da steht nichts....
Da steht nur: "Auf Grund des gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbaren Urteils des LG.... vom.... sind an Kosten zu erstatten:
2.580,00 €"
Dann gilt die Sicherheitsleistung nur für das Urteil und nicht für den KfB...? Oder?
Da steht nur: "Auf Grund des gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbaren Urteils des LG.... vom.... sind an Kosten zu erstatten:
2.580,00 €"
Dann gilt die Sicherheitsleistung nur für das Urteil und nicht für den KfB...? Oder?
- Sabrina_1985
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Wie ist es denn mit § 108 ZPO Art und Höhe der Sicherheitsleistung?
Im Urteil steht nur 110%. Es wurde kein fester Betrag festgelegt. Unser Mandant ist dann zur Bank und hat eine Bürgschaft bei der Sparkasse gemacht. Die haben dann dort 40.000,00 € festgelegt.
Im Urteil steht nur 110%. Es wurde kein fester Betrag festgelegt. Unser Mandant ist dann zur Bank und hat eine Bürgschaft bei der Sparkasse gemacht. Die haben dann dort 40.000,00 € festgelegt.
- Sabrina_1985
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Also wir hatten Urteil über 33.557,99 €
Zinsen 3.220,75 € (also insgesamt 36.778,74 €). Diesen Betrag haben wir mit einer Kontenpfändung bekommen.
Dann haben wir KfB über 2.580,00 €.
Dann müsste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 € doch rechtens sein. Da wäre dann ja alles mit umfasst, Hauptforderung, Zinsen und Kosten.
Zinsen 3.220,75 € (also insgesamt 36.778,74 €). Diesen Betrag haben wir mit einer Kontenpfändung bekommen.
Dann haben wir KfB über 2.580,00 €.
Dann müsste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 € doch rechtens sein. Da wäre dann ja alles mit umfasst, Hauptforderung, Zinsen und Kosten.
Stop mal. Steht denn im KFB etwas zur Sicherheitsleistung? Wenn nein, dann könnt ihr doch daraus vollstrecken.